Bayrische Ministerien

Wieder ähnlich wie viele andere: ich habe hier an 2 Bayrische Ministerien geschrieben, Regelungen wie in BW einzuführen, andere könnten das noch an ihre jeweiligen Landesministerien schicken … seht das lustige Frage/Antwort-Spiel, die Argumente sind quasi wie immer …
kriege die Formatierung hier nicht ganz ordentlich rein, man möge verzeihen

Betreff: AW: Fwd/AW: Wegenutzung für S-Pedelecs außerorts entlang von Schnellstraßen

Ihre Nachricht vom 10.10.2021 (stmb – Unser Zeichen: 67-3670-4-100)

Von: „Referat-67 (StMB)“ <Referat-67@stmb.bayern.de>
Datum: 09.02.2022

 

Kopie (CC): Bürgerservice Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) <Buergerservice@stmb.bayern.de>

vielen Dank für Ihre Nachricht vom heutigen Tag zur (verbotenen) Radwebenutzung durch S-Pedelecs.

 Wir haben Ihre ergänzenden Ausführungen zu diesem komplexen Thema mit Interesse zur Kenntnis genommen. Die Einführung eines entsprechenden Zusatzschildes, das die abschnittweise Radwebenutzung durch S-Pedelecs erlaubt, ist eine Frage, die die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs betrifft. Fragen des Straßenverkehrsrechts fallen in den Verantwortungsbereich des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, wohin Sie sich mit Ihrem Anliegen wenden können.

 

Von: Anja Herz <anja.herz@vcd-bayern.de>  Gesendet: Mittwoch, 9. Februar 2022
An: Poststelle (StMI) <Poststelle@stmi.bayern.de>; Referat-67 (StMB) <Referat-67@stmb.bayern.de>
Betreff: Fwd/AW: Wegenutzung für S-Pedelecs außerorts entlang von Schnellstraßen, Ihre Nachricht vom 10.10.2021 (stmb – Unser Zeichen: 67-3670-4-100)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

In untenstehendem Schreiben wurde ich mit meinem Anliegen an das StMI verwiesen.
Dieses wäre zunächst zusammengefasst:
Es solle geprüft und ggf. verabschiedet werden, dass die bayrischen Kommunen an besonders gefährlichen und geeigneten Strecken v.a. außerorts Begleitwege für die Nutzung mit S-Pedelec nach Prüfung freigeben können.

 In Tübingen wird dies seit einigen Jahren – auch innerorts – so praktiziert. Gerne würde ich bei der Argumentation wissenschaftlich valide Ergebnisse benennen können, welche Erfahrungen bisher gemacht wurden – der Tübinger OB Boris Palmer hatte mir nur knapp geantwortet, ihm käme nicht zu Ohren, dass es Probleme damit gäbe, von Untersuchungen wisse er nicht …
Inzwischen habe ich mich an einige Forschungsinstitute gewandt mit der Anregung die tatsächliche Gefährlichkeit/Bedrohlichkeit von S-Pedelecs auf Radwegen zu untersuchen – evtl. im Rahmen von Abschlussarbeiten oä. (Befragungen von Tübinger Bürgern – kann ich vielleicht sogar selber machen per Online-Umfrage – Unfallstatistik, Auswertung der Situation in Belgien oder Schweiz usw.).

Es wäre erfreulich, wenn die Wissenschaft einen Betrag dazu leisten könnte, dass Regeln für die Wegebenutzung für S-Pedelecs angepasst werden. Somit könnte das hohe Sicherheitsrisiko für deren Nutzung (auch für den Autoverkehr!) reduziert und deren Potential für die Mobilitätswende – v.a. für die Landbevölkerung – besser ausgeschöpft werden.
Parallel dazu könnte die Lockerung der Radwegbenutzungspflicht bzw. über mehr Wahlfreiheit für sehr schnelle Radler aller Art in Erwägung gezogen werden, für diejenigen, die sich das sehr schnelle Fahren auf der Straße je nach örtlichen Gegebenheiten, Tageszeit etc., wünschen und zutrauen, somit könnten Radwege davon (z.B. Rennrädern) entlastet werden.Und gäbe es die Wahlfreiheit einheitllich und damit überschaubar, gäbe es vielleicht auch weniger Anfeindungen der Autofahrer gegenüber Radfahrern so wie jetzt in England eingeführt! (zb oft aus Unkenntnis, wenn sich neben der Straße auch nur ein kleiner Trampelpfad befindet)

Ich würde es sehr schätzen, wenn bei den Überlegungen zur Radverkehrsförderung bedacht wird, wie die Bedürfnisse von S-Pedelec-Fahrern berücksichtigt werden könnten. Sie sind – kann ich so von mir zumindest sagen, aber auch vielen Berichten entnehmen – im Grunde vorwiegend „Radfahrer“, die meist nur geringfügig schneller sind als sportliche „Bio“-Radfahrer, und bei günstigen Bedingungen auch mal kurz 40km/h fahren können, insgesamt aber eher weitere Strecken mit einer Hauptgeschwindigkeit von 30-35 km/h in zumutbarer Zeit bewältigen (darüber gibt es übrigens Untersuchungen, 10-30 km mit im Durchschnitt 23,2 km/h).

Eine Zusammenstellung von allerlei Pro und Contra Argumenten finden Sie im angehängten – noch nicht vollendeten – Arbeitspapier,
 die offizielle Position des VCD hier:  https://www.vcd.org/artikel/s-pedelecs-umweltfreundliche-pkw-alternative/
Auch das Positionspapier S-Pedelecs des AGFK-BW füge ich an.

Einen sehr wichtiges Argument, warum die Einordnung der S-Pedelecs nur aufgrund der bbH in die Fahrzeugklasse L1e-B überdacht werden werden sollte, sehe ich wie folgt:
In der Praxis unterscheidet sich ein 4KW-Moped erheblich von einem S-Pedelec, folgender Umstand wird vernachlässigt/ist unbekannt:
Die erlaubte Nenn-Dauerleistung der Motoren von Mopeds beträgt bis zu 4 Kilowatt, und ist mühelos durch Gas geben zu erreichen. Beim S-Pedelec ist die Motorleistung aber auf das Vierfache der eingesetzten Leistung des Fahrenden begrenzt:
die „Normal“Radler -Trettkraft liegt wohl bei 100 W, sportlich 200 W, Profi > 400, z.B da zu finden  https://tri-it-fit.de/watt-pro-kilogramm-gewichtsbezogene-leistung-auf-dem-rad
Das wären rund 1 KW für recht Sportliche und 1,6 KW für Profis. Die Basis-Energie für die Unterstützung muss per Muskelkraft aufgebracht werden… anhaltend 45km/h zu halten ist Wenigen möglich.
Und deren Gewicht, von Bedeutung für Gefährlichkeit, ist erheblich geringer, es darf auch nur eine Person darauf fahren.

Ich hoffe, dass in nicht allzuferner Zukunft das Sicherheitsbedürfnis der S-Pedelec-Nutzenden genauso ernst genommen wird, wie das das der Fußgänger und sonstigen Radfahrenden. Diesen kann man als Führerscheininhaber durchaus zutrauen, dass sie sich angemessen verhalten (Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten), wenn nicht haben sie immerhin ein Nummernschild …
Das Überholen von anderen sehe ich von den Dimensionen her nicht problematischer an als mit jedem anderen Zwei/Dreirad …

Bitte sehen Sie sich beispielhaft auf Google die Strecke Fürstenfeldbruck – Germering an, Zubringer für Autobahn nach München, zu Hauptverkehrszeiten unerträglich für ein 30 km/h S-Pedelec, dort sehe ich dringlich einen Anwendungsbereich für ein Zusatzschild „S-Pedelecs frei“ (weiter unten ein youtube link – was würden Sie Freunden und Angehörigen empfehlen?) … ähnliche Strecken gibt es im Umland reichlich. Könnten solche mit einem S-Pedelec stressfrei befahren werden, läge in der besseren Attraktivität eine große Chance um zum Erreichen der Klimaziele beizutragen.

Mit freundlichen Grüßen von Anja Herz aus der Nähe von München

Weiter unter können Sie bei Interesse den gesamten – langen – Schriftverkehr einsehen…

 

——– Weitergeleitete Nachricht ——-

Betreff AW: Wegenutzung für S-Pedelecs außerorts entlang von Schnellstraßen, Ihre Nachricht vom 10.10.2021 (Unser Zeichen: 67-3670-4-100), Wed, 13 Oct 2021, von: Referat-67 (StMB) <Referat-67@stmb.bayern.de>

Sehr geehrte Frau Herz,

 vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10. Oktober 2021 an das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, in der Sie bezogen auf S-Pedelecs anfragen, warum dieselben außerorts auf der Fahrbahn fahren müssen.

 Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) unterstützt den Fahrer mit einem Elektromotor bis maximal 250 Watt während des Tretens bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h und gilt rechtlich als Fahrrad. Die schnellen Pedelecs, S-Pedelecs genannt, funktionieren ähnlich wie ein Pedelec. Die Tretunterstützung wird aber erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. S-Pedelecs sind keine Fahrräder, sondern Kleinkrafträder. Wie Mofas, Mopeds und auch andere Kleinkrafträder müssen S-Pedelecs grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren. Ihre Benutzung im Straßenverkehr setzt u.a. eine Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes oder eine Einzelbetriebserlaubnis, ein Versicherungskennzeichen und das Tragen eines Helms voraus. Zudem muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt und im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM sein. Ein Auto-Führerschein der Klasse B schließt auch die Klasse AM mit ein.

 S-Pedelecs sind erheblich schneller und erreichen aufgrund der vorgenannten Eigenschaften regelmäßig recht hohe Geschwindigkeiten. Die Anforderungen an die Dimensionierung der Radverkehrsanlagen berücksichtigen solche Geschwindigkeiten nicht mit der Folge, dass etwa sichere Überholvorgänge von S-Pedelec-Fahrern mit anderen Zweiradfahrern auf Radwegen regelmäßig nicht möglich wären. Insofern ist es konsequent, dass S-Pedelecs die Fahrbahn benutzen müssen.

 Für Fahrten außerorts stellt die bundesrechtliche Regelung der Straßenverkehrs-Ordnung kein Zusatzschild zur Verfügung, womit Radwege für S-Pedelecs in Ausnahmefällen abschnittsweise freigegeben werden könnten. Die Einführung eines entsprechenden Zusatzschildes fiele in Bayern in den Verantwortungsbereich des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Anregung nicht unmittelbar an die Kolleginnen und Kollegen des Innenministeriums weitergeben. Die Gefährdungspotentiale der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer müssen sehr sorgfältig abgewogen werden, um im begründeten Ausnahmefall auch ausnahmsweise die Mitbenutzung von straßenbegleitenden Radwegen außerorts für S-Pedelecs zu eröffnen. In der Regel handelt es sich außerorts nicht um isolierte Radwege, sondern um gemeinsame Geh- und Radwege, d.h. diese Wege werden auch von Fußgängern mitbenutzt. Die dadurch auftretenden hohen Geschwindigkeitsdifferenzen gilt es möglichst zu vermeiden. Zudem sind die Wege überwiegend geländenah trassiert und für das zügige Befahren mit S-Pedelecs nur eingeschränkt geeignet. Die Haltung der Fahrradverbände ist ebenfalls uneinheitlich. Daher sehen wir kaum Anwendungsbereiche für ein Zusatzschild „S-Pedelecs frei“.

 Seien Sie versichert, Frau Herz, dass es der Bayerischen Staatsregierung ein Anliegen ist, individuelle Mobilität in Beruf und Freizeit möglichst uneingeschränkt zu gewährleisten. Die Bürgerinnen und Bürger sollen die freie Wahl haben, wie sie sich fortbewegen wollen. Die Stärkung der Nahmobilität durch verbesserte Angebote für Fußgänger und Radfahrer ist dabei ein wichtiger Baustein der bayerischen Verkehrspolitik. So hat sich Bayern etwa bei der Radverkehrs-Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung, die am 28. April 2020 in Kraft getreten ist, mit einer Vielzahl von Anträgen über den Bundesrat eingebracht und etwa durchgesetzt, dass Personen ohne Altersbeschränkung auf Lastenrädern (nicht nur auf Anhängern) transportiert werden dürfen, wenn die Räder hierfür geeignet sind.

 Regierungsrat, Referat 67 – Radverkehr, verkehrliche Maßnahmen zur Luftreinhaltung, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, München E-Mail: referat-67@stmb.bayern.de, Internet: www.stmb.bayern.de, Karriere: www.ich-bau-bayern.de

 

Von: Anja Herz <herz.anja@arcor.de> Gesendet:  10. Oktober 2021 An: Radverkehr (StMB) <Radverkehr@stmb.bayern.de>
Betreff: Wegenutzung für S-Pedelecs außerorts entlang von Schnellstraßen

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor einer Weile schrieb ich einige Stellen an (u.a. meine örtlichen Landratsämter), wegen der Gefahren, denen S-Pedelec-Fahrende v.a. auf Schnellstraßen ausgesetzt sind (und habe vorgeschlagen, zumindest eine „Tübinger Lösung“ anzustreben, Ausweisung von Radwegen „für S-Pedelec frei“, solange das Problem nicht einheitlich durch die STVO behoben wird).

Von unserem LRA bekam ich die Auskunft : „Bezüglich des beigefügten Zeitungsartikels aus Tübingen können wir Ihnen nach Rückfrage bei der Regierung von Oberbayern mitteilen, dass dies ein Pilotprojekt der Stadt Tübingen ist und von uns nicht angewendet werden kann aufgrund der aktuellen Rechtsprechung.  …“
Den ganzen Schriftwechsel können Sie bei Interesse hier weiter unten nachlesen (von unten nach oben).

In BW gilt aufgrund einer von der obersten Straßenverkehrsbehörde erlassenen Regelung: „Die Prüfung, ob die Benutzung eines Radweges oder einer Verbotsstrecke für Fahrzeuge oder Krafträder durch S-Pedelecs in Frage kommt, erfolgt durch die vor Ort zuständige Verkehrsbehörde“. Ein bischen mehr können dem angehängten PDF, einem Positionspapier des AGFK-BW entnehmen.

Wie kann man anregen, damit auch das bayrische Verkehrsministerium ähnliche Voraussetzungen schafft? Bzw. vielleicht hat dieses auch die Möglichkeit auf die bundesweiten Regelungen Einfluß zu nehmen.
 (Ich bin politisch eher unerfahren, als „einfache Bürgerin“ ist es recht schwierig herauszufinden, an wen man sich da genau wenden müsste. Darum habe ich mich u.a. nun dem VCD angeschlossen …)

Um diese Gefahren, denen man in der Praxis ausgesetzt ist, zu verdeutlichen, habe ich dazu eine Fahrt auf der Bundesstraße auf Youtube veröffentlicht:
https://youtu.be/SaOIeu_3wAY
Gerne kann der Link weitergegeben werden, ich hoffe das Video kann ein Beitrag leisten, mehr Bewußtsein für die Problematik zu schaffen, denn Bilder sagen mehr als tausend Worte … (die Videobeschreibung und die Kommentare ergänzen allerdings das Gezeigte), es wäre erfreulich, wenn Beauftragte im Bereich Fahrradverkehr Gebrauch davon machen.

Auch viele andere Betroffene (die übrigens wie ich meist gesetzteswidrig an zu gefährlichen Straßen den den Radweg nutzen – wie man in vielen Foren lesen kann – trotz schwerwiegender versicherungsrechtlicher Unwägbarkeiten und inzwischen einem Bußgeld von 100 € um das eigene Leben zu schützen ) wünschen sich sehr, dass ein Umdenken in Gang kommt, auch im Bezug auf die Klimaziele wäre dies ein Gewinn, je schneller desto besser … zumindest ist das Thema ja im NRVP schon in einer Randbemerkung erwähnt, das weckt ja etwas Hoffnung.

Zu den unten im Schriftverkehr mit meinem LRA genannten Argumenten für eine Benutzungserlaubnis von Radwegen entlang von Schnellstraßen, möchte ich noch einiges ergänzen zu den Bedenken, die ich immer wieder als Antworten bekomme:

– Es ist ein leichtes diese an eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu koppeln, allen Führerscheininhabern, wird zugetraut solche einzuhalten

– wer ein (S-)Pedelec fährt, wird allein schon aus Eigennutz es vermeiden, eine Kollision mit z.B. einem Fußgänger und damit einen evtl. schmerzhaften Sturz zu riskieren, er ist nicht weniger verletzlich als andere Radfahrer (genauso würde er/sie auch umsichtig seine Kinder in einem Anhänger transportieren, was ja – leider – auch verboten ist …)

– Nur aus Angst vor ein paar wenigen potentientiellen „Rowdies“ alle anderen S-Pedelec-Fahrenden erheblichen Gefahren auszusetzen, ist meiner Meinung nach nicht verhältnismäßig (Raser auf Autobahnen werden ja notgedrungen leider auch in Kauf genommen)

S-Pedelecs müssen per Muskelkraft angetrieben werden, im Gegensatz zu einem Verbrenner-Moped kann man eben nicht einfach mit einer Drehung der Hand 45km/h erreichen, sie werden als Fahrräder wahrgenommen und deshalb auf der Straße angefeindet, sie verursachen keine stinkenden Emmisonen und keinen Lärm

 

– anstatt für viel Geld unzählige „für S-Pedelec frei“- Schilder zu installieren, wäre eine „Belgische Lösung“ (Freigabe von Radwegen entlang von Straßen bei denen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit über 50km/h liegt) auf jeden Fall „eleganter“ und extrem viel billiger (auch bereits vorgeschlagene technischen Lösungen, das S-Pedelec auf dem Radweg zu drosseln halte ich nicht für zielführend, macht S-Pedelecs wiederum komplizierter, bei Autos „vertraut“ man ja auch auf den Fahrer)

– Nicht nur die S-Pedelec-Fahrer:innen, sondern auch der Autoverkehr ist einem erhöhten Sicherheitsrisiko ausgesetzt, ich meine, auch das ist ein wichtiges Argument für zeitnahe Änderungen in der STVO.

Ich wünsche Allen ganz allgemein viel Erfolg für Ihre Projekte den Fahrradverkehr zu fördern 🙂 und freue mich auch über Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen von Anja Herz, aus Eichenau, Umland München

Im Übrigen hat der VCD kürzlich einen auch Artikel und ein Hintergrundpapier herausgegeben:
https://www.vcd.org/artikel/s-pedelecs-umweltfreundliche-pkw-alternative

 

Am 31.07.2021 schrieb Anja Herz:

Sehr geehrte Frau Stelzer,

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich finde es bedauerlich, dass anscheinend vorerst keine rechtlichen Voraussetzungen in Sicht sind, die das sichere Fahren mit dem S-Pedelec gewährleisten …

Zur Problematik möchte ich gerne noch folgendes ergänzen bzw. erwidern und Sie damit überzeugen, dass es angebracht wäre, sich weiterhin für Verbesserung einzusetzen:
Theoretisch KANN das S-Pedelec 45 km/h erreichen, realistisch hält man aber eher 30-35 km/h durch (Berg hoch noch 15-20 km/h), damit stellt man ein erhebliches Sicherheitsrisiko für ALLE auf der Straße dar. Wie bereits dargestellt: Die von hinten überholenden Fahrer sind aufgrund des Erscheinungsbildes „Fahrrad“ nicht darauf eingestellt, dass es schneller ist als erwartet, der Überholvorgang dauert länger, es wird deshalb oft auch mal recht knapp mit dem entgegenkommenden Fahrzeug.
Fährt man langsam wie mit einem Fahrrad (per Muskelkraft fährt man eben oft nicht die mögliche Geschwindigkeit), wundern sich die Autofahrer (zu Recht), was man „auf der Straße sucht“. Andere langsamere Fahrzeuge können immerhin Geschwindigkeiten von rund 40 km/h halten und die Fahrer von erwähnten Traktoren etc. sind viel weniger verletzlich.
Ich kann Ihnen voll zustimmen, dass die schwächeren Verkehrsteilnehmer geschützt werden sollen. Allerdings kann es doch nicht – moralisch – rechtens sein, dass ich buchstäblich mein Leben auf der Straße riskieren muss, wo ich auf dem Fahrradweg mich genauso verhalten kann wie jeder andere Fahrrad oder Pedelec – Fahrer (Tempo-30-Zonen sind ja auch nicht für PKWs gesperrt, die 250km/h fahren können. Und: ein Rennrad erreicht 40 km/h).

Nicht ganz teilen kann ich Ihre Einschätzung, der Fahrradweg an der B2 sei so stark frequentiert, dass bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 25 km/h tätsächlich erhebliche Gefahren von ein paar zusätzlichen „Rad“-Fahrern ausgingen. Vielleicht kommt es gelegentlich zu Konflikten, ich meine diese sind zu verschmerzen, wenn man damit Leben schützen kann … Die Straße ist auf jeden Fall wesentlich mehr ausgelastet. Mit für S-Pedelecs zugelassenen Radwegen – außerorts -, kann man ohne erhebliche Kosten, maßgeblich zur Sicherheit beitragen und schwerwiegendere Gefahrensituationen auf der Straße vermeiden.

Ich möchte auch gerne noch auf ein Problem mit einer weiteren Strecke hinweisen: auf der Straße von FFB nach Grafrath sind auf einigen Abschnitte sehr tiefe Spurrillen am Rand, will man als „Rad“fahrer“ Stürze vermeiden, ist man gezwungen mit 1-2m Abstand davon Richtung Mitte zu fahren. Sie können sich vielleicht vorstellen, wie verständnislos viele Autofahrer reagieren, da sie meine „Not“ nicht verstehen …

Ehrlich gesagt habe ich für mich entschieden: zumindest zu Stoßzeiten benutze ich den Fahrradweg, denn meine körperliche Unversehrtheit ist mir ein höheres Gut als die Einhaltung von nicht durchdachten Regeln und ich riskiere lieber rechtliche Konsequenzen als mein Leben (schließlich habe ich auch Verantwortung als Mutter und älteren Angehörigen gegenüber …)

Sicherlich müssen da auch auf anderen Ebenen die Gesetze angepasst werden, es wäre aber auch erfreulich und könnte zur Entlastung des Verkehrs beitragen, wenn auch unser Landkreis (nahe am Großraum München mit vielen Pendlern) sich darum bemüht, im Rahmen eines Pilotprojekts innovative Schritte zu wagen.
Ich hoffe, dass Sie sich bei Gelegenheit für das Anliegen einsetzen, ich weiß ich bin nicht die einzige Betroffene, und wie auch bereits erwähnt, es könnten mehr werden, wenn man die Nutzung von S-Pedelecs attraktiver machen würde, indem man dieses sehr hohe Sicherheitsrisiko reduziert. …

 

Am 27.07.2021 schrieb Stelzer, Carina:

… die Stadt Puchheim hat uns der Zuständigkeit wegen Ihr Anliegen bezüglich Ihres S-Pedelec weitergeleitet. Es ist für uns nachvollziehbar, dass Sie das Befahren der Bundesstraße mit den S-Pedelec für gefährlich halten und wir bedauern, dass die Autofahrer teilweise nicht die notwendige Rücksicht nehmen.

Der Rechtsstand, zu dem Benutzen von Fahrradwegen sieht wie folgt aus:

Nach § 2 Abs. 4 Satz 6 StVO dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Radwege bzw. gemeinsame Geh- und Radwege mit Mofas oder E-Bikes benutzt werden. Unter den Begriff E-Bikes fallen nach der amtlichen Begründung der Straßenverkehrsordnung einsitzige, zweirädrige Kleinkrafträder mit einem Elektroantrieb bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h. Schnellere Pedelecs sowie E-Bikes bis 45 km/h sind ausschließlich auf der Fahrbahn erlaubt.

 Entlang des gemeinsamen Geh- und Radwegen sind bereits viele verschiedene Verkehrsarten vertreten – Fußgänger, langsame und schnelle Radfahrer (ohne zusätzlichen Antrieb), E-Bikes, Tretroller, Segways, Skateboards usw. Der Platz ist hier oft sehr begrenzt, sodass es aufgrund dessen häufig zu Konflikten kommt. Durch die o.g. Trennung sollen die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie z. B. Fußgänger oder sehr langsam fahrende Radfahrer zusätzlich geschützt werden.

Auf der Fahrbahn fahren mehrere Fahrzeugarten, die bauartbedingt nicht die Höchstgeschwindigkeit eines PKW erreichen, wie z. B. Motorroller bis 50 km/h, landwirtschaftliche Fahrzeuge oder auch kleine E-Autos bis 40 km/h.

Bezüglich des beigefügten Zeitungsartikels aus Tübingen können wir Ihnen nach Rückfrage bei der Regierung von Oberbayern mitteilen, dass dies ein Pilotprojekt der Stadt Tübingen ist und von uns nicht angewendet werden kann aufgrund der aktuellen Rechtsprechung.  

 Ihre Absicht, viel und oft mit dem Fahrrad, bzw. dem S-Pedelec zu fahren ist sehr lobenswert.

Mit freundlichen Grüßen, Carina Stelzer

 Sachbereichsleitung, Straßenverkehrsbehörde, Landratsamt Fürstenfeldbruck,Fürstenfeldbruck, Internet: www.lra-ffb.de

Gesendet: Samstag, 24. Juli 2021, An: Dietel, Katharina <Katharina.Dietel@puchheim.de>
Betreff: Wegenutzung für S-Pedelecs

 

Sehr geehrte Frau Dietel,

Mein aktuelles Anliegen:

Seit mitlerweile 4 Jahren nutze ich (auch für lange Fahrten von einfach 20 km) ein S-pedelec (ein Fahrrad mit Elektrounterstützung bis zur maximalen von Geschwindigkeit 45 km/h, damit rechtlich ein Moped/Kleinkraftrad). Leider bin ich damit regelmäßig erheblichen Sicherheitsrisiken ausgesetzt (siehe Erläuterung unten …)

Dem Nationalen Radverkehrsplan konnte ich entnehmen, dass das Problem in der Politik zumindest erkannt wurde, bis aber die komplexen Enscheidungsprozesse durchlaufen wurden und sich allgemeine Änderungen ergeben (wobei anscheinend auch das EU-Recht Rolle spielt), wird vermutlich noch einige/viel Zeit vergehen.
Nun wäre die Frage, ob Sie (oder wer sonst?) im Landkreis Einfluss darauf nehmen können, für einzelne Strecken (v.a. an der B2) Sondererlaubnisse zu erwirken. Rechtlich scheint es wohl möglich zu sein, siehe folgende Meldung: Sonderweg in Tübingen – https://www.sazbike.de/markt-politik/elektromobilitaet/boris-palmer-radweg-in-tuebingen-s-pedelecs-frei-2387783.html

Begründung:    Schon vor Längerem hatte ich bei einer Fahrt Kontakt mit der Polizei, die auch sehr ratlos war, wie man vernünftig handeln solle: Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen werden ich und die anderen Verkehrsteilnehmer kontinuierlich mit einem gravierenden Sicherheitsproblem konfrontiert. Da es als Kraftrad behandelt wird, muss ein S-Pedelec-Fahrer – auch stark befahrene Bundes- Straßen nutzen (darf nicht auf den Radweg!). Ich fuhr in dem Fall auf der B2 (von Fürstenfeldbruck Richtung Puchheim), die von hinten überholenden Fahrer sind aufgrund des Erscheinungsbildes „Fahrrad“ nicht darauf eingestellt wie schnell es ist, dadurch dauert der Überholvorgang länger, oft werde ich dann beim Wiedereinscheren waghalsig geschnitten (vllt. auch um mich zurechtzuweisen) oder es wird oft auch mal recht knapp mit dem entgegenkommenden Fahrzeug. Besonders zu Hauptverkehrszeiten bange ich im Minutentakt um mein Leben und auch für den Autoverkehr ist es viel gefährlicher. Zudem behindert ein ca. 30-40 km/h-Fahrzeug auch den Verkehrsfluss auf einer 100 km/h Strecke.

Sogar die Polizeibeamten – die sich erst zu den genauen Bestimmungen kundig machen mussten – waren irritiert, dass ich mich zwar rechtlich korrekt verhalten habe, aber auch sie sahen die Situation als höchst gefährlich an und hätten mir lieber den Fahrradweg empfohlen.
Im Übrigen werde ich bei jeder Fahrt unzählige Male angehupt, da nicht verstanden wird, dass es sich rechtlich „nicht“ um ein Fahrrad handelt.

Auch hinsichtlich der angestrebten Klimaschutzziele, sollten die Bedingungen für die Nutzung von S-Pedelecs verbessert werden, da deren vom gesetzlichen Rahmen abhängigen Attraktivität (vor allem für Pendler von mittellangen Wegen) Autoverkehr vermeiden helfen kann.

Gerne bin ich auch am weiteren Austausch zum Thema und ggf. an einer Übernahme von Aufgaben, die der Förderung des Fahrradverkehrs dienlich sind, interessiert …

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