Fahrradbeauftragte LRA FFB / Puchheim

Seit mitlerweile 4 Jahren nutze ich (auch für lange Fahrten von einfach 20 km) ein S-pedelec (ein Fahrrad mit Elektrounterstützung bis zur maximalen von Geschwindigkeit 45 km/h, damit rechtlich ein Moped/Kleinkraftrad). Leider bin ich damit regelmäßig erheblichen Sicherheitsrisiken ausgesetzt (siehe Erläuterung unten …) Dem Nationalen Radverkehrsplan konnte ich entnehmen, dass das Problem in der Politik zumindest erkannt wurde, bis aber die komplexen Enscheidungsprozesse durchlaufen wurden und sich allgemeine Änderungen ergeben (wobei auch das EU-Recht eine entscheidende Rolle spielt), wird vermutlich noch einige/viel Zeit vergehen.

Nun wäre die Frage, ob Sie (oder wer sonst?) im Landkreis Einfluss darauf nehmen können, für einzelne Strecken (v.a. an der B2) Sondererlaubnisse zu erwirken. Rechtlich scheint es wohl möglich zu sein, siehe folgende Meldung: Sonderweg in Tübingenhttps://www.sazbike.de/markt-politik/elektromobilitaet/boris-palmer-radweg-in-tuebingen-s-pedelecs-frei-2387783.html Begründung: … siehe ähnlich ADAC

Am 27.07.2021 ….
die Stadt Puchheim hat uns der Zuständigkeit wegen Ihr Anliegen bezüglich Ihres S-Pedelec weitergeleitet.

Es ist für uns nachvollziehbar, dass Sie das Befahren der Bundesstraße mit den S-Pedelec für gefährlich halten und wir bedauern, dass die Autofahrer teilweise nicht die notwendige Rücksicht nehmen.

Der Rechtsstand, zu dem Benutzen von Fahrradwegen sieht wie folgt aus:
Nach § 2 Abs. 4 Satz 6 StVO dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Radwege bzw. gemeinsame Geh- und Radwege mit Mofas oder E-Bikes benutzt werden. Unter den Begriff E-Bikes fallen nach der amtlichen Begründung der Straßenverkehrsordnung einsitzige, zweirädrige Kleinkrafträder mit einem Elektroantrieb bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h. Schnellere Pedelecs sowie E-Bikes bis 45 km/h sind ausschließlich auf der Fahrbahn erlaubt.

Entlang des gemeinsamen Geh- und Radwegen sind bereits viele verschiedene Verkehrsarten vertreten – Fußgänger, langsame und schnelle Radfahrer (ohne zusätzlichen Antrieb), E-Bikes, Tretroller, Segways, Skateboards usw. Der Platz ist hier oft sehr begrenzt, sodass es aufgrund dessen häufig zu Konflikten kommt. Durch die o.g. Trennung sollen die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie z. B. Fußgänger oder sehr langsam fahrende Radfahrer zusätzlich geschützt werden.

Auf der Fahrbahn fahren mehrere Fahrzeugarten, die bauartbedingt nicht die Höchstgeschwindigkeit eines PKW erreichen, wie z. B. Motorroller bis 50 km/h, landwirtschaftliche Fahrzeuge oder auch kleine E-Autos bis 40 km/h.

Bezüglich des beigefügten Zeitungsartikels aus Tübingen können wir Ihnen nach Rückfrage bei der Regierung von Oberbayern mitteilen, dass dies ein Pilotprojekt der Stadt Tübingen ist und von uns nicht angewendet werden kann aufgrund der aktuellen Rechtsprechung. 

Ihre Absicht, viel und oft mit dem Fahrrad, bzw. dem S-Pedelec zu fahren ist sehr lobenswert.
Fr. Stelzer
Sachbereichsleitung, Straßenverkehrsbehörde, Landratsamt Fürstenfeldbruck
… Tel.: 08141/519-226,  Fax: 08141/519219-226,  E-Mail: carina.stelzer@lra-ffb.de, Internet: www.lra-ffb.de

Rückantwort von mir an LRA
Ich finde es bedauerlich, dass anscheinend vorerst keine rechtlichen Voraussetzungen in Sicht sind, die das sichere Fahren mit dem S-Pedelec gewährleisten …

Zur Problematik möchte ich gerne noch folgendes ergänzen bzw. erwidern und Sie damit überzeugen, dass es angebracht wäre, sich weiterhin für Verbesserung einzusetzen:
Theoretisch KANN das S-Pedelec 45 km/h erreichen, realistisch hält man aber eher 30-35 km/h durch (Berg hoch noch 15-20 km/h), damit stellt man ein erhebliches Sicherheitsrisiko für ALLE auf der Straße dar. Wie bereits dargestellt: Die von hinten überholenden Fahrer sind aufgrund des Erscheinungsbildes „Fahrrad“ nicht darauf eingestellt, dass es schneller ist als erwartet, der Überholvorgang dauert länger, es wird deshalb oft auch mal recht knapp mit dem entgegenkommenden Fahrzeug.
Fährt man langsam wie mit einem Fahrrad (per Muskelkraft fährt man eben oft nicht die mögliche Geschwindigkeit), wundern sich die Autofahrer (zu Recht), was man „auf der Straße sucht“. Andere langsamere Fahrzeuge können immerhin Geschwindigkeiten von rund 40 km/h halten und die Fahrer von erwähnten Traktoren etc. sind viel weniger verletzlich.
Ich kann Ihnen voll zustimmen, dass die schwächeren Verkehrsteilnehmer geschützt werden sollen. Allerdings kann es doch nicht – moralisch – rechtens sein, dass ich buchstäblich mein Leben auf der Straße riskieren muss, wo ich auf dem Fahrradweg mich genauso verhalten kann wie jeder andere Fahrrad oder Pedelec – Fahrer (Tempo-30-Zonen sind ja auch nicht für PKWs gesperrt, die 250km/h fahren können. Und: ein Rennrad erreicht 40 km/h).

Nicht ganz teilen kann ich Ihre Einschätzung, der Fahrradweg an der B2 sei so stark frequentiert, dass bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 25 km/h tätsächlich erhebliche Gefahren von ein paar zusätzlichen „Rad“-Fahrern ausgingen. Vieleicht kommt es gelegentlich zu Konflikten, ich meine diese sind zu verschmerzen, wenn man damit Leben schützen kann … Die Straße ist auf jeden Fall wesentlich mehr ausgelastet. Mit für S-Pedelecs zugelassenen Radwegen – außerorts -, kann man ohne erhebliche Kosten, maßgeblich zur Sicherheit beitragen und schwerwiegendere Konflikte auf der Straße vermeiden.

Ich möchte auch gerne noch auf ein Problem mit einer weiteren Strecke hinweisen: auf der Straße von FFB nach Grafrath sind auf einigen Abschnitte sehr tiefe Spurrillen am Rand, will man als „Rad“fahrer“ Stürze vermeiden, ist man gezwungen mit 1-2m Abstand davon Richtung Mitte zu fahren. Sie können sich vielleicht vorstellen, wie verständnislos viele Autofahrer reagieren, da sie meine „Not“ nicht verstehen …

Erlich gesagt habe ich für mich entschieden: zumindest zu Stoßzeiten benutze ich den Fahrradweg, denn meine körperliche Unversehrtheit ist mir ein höheres Gut als die Einhaltung von nicht durchdachten Regeln und ich riskiere lieber rechtliche Konsequenzen als mein Leben (schließlich habe ich auch Verantwortung als Mutter und älteren Angehörigen gegenüber …)

Sicherlich müssen da auch auf anderen Ebenen die Gesetze angepasst werden, es wäre aber auch erfreulich und könnte zur Entlastung des Verkehrs beitragen, wenn auch unser Landkreis (nahe am Großraum München mit vielen Pendlern) sich darum bemüht, im Rahmen eines Pilotprojekts innovative Schritte zu wagen.
Ich hoffe, dass Sie sich bei Gelegenheit für das Anliegen einsetzen, ich weiß ich bin nicht die einzige Betroffene, und wie auch bereits erwähnt, es könnten mehr werden, wenn man die Nutzung von S-Pedelecs attraktiver machen würde, indem man dieses sehr hohe Sicherheitsrisiko reduziert.

Mit freundlichen Grüßen von Anja Herz

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen