StVO Österreich ermöglicht Radwegefreigabe

 2023-2, eigentlich Juni 2022

In Österreich können Behörden nun außerorts Radwege per Zusatzschild freigeben

Kürzlich schnappte ich ...auf VeloStrom in diesem Artikel über das Liegerad Speedmachine (… hat KBA-Hürde erfolgreich genommen) auf, dass Daniel Pulvermüller, Geschäftsführer von HP Velotechnik, erwähnt habe, in Österreich seien gezielt die Überlandverbindungen geöffnet worden.


Auf Nachfrage bekam ich diese ergänzenden Erläuterungen:
https://radkompetenz.at/8849/stvo-novelle-fuer-oesterreich-geht-in-begutachtung/
Dort steht unter Punkt 5: „Schnelle E-Bikes auf Überland-Radwegen: Radwege oder gemischte Fuß- und Radwege dürfen von S-Pedelecs (E-Bikes mit Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h und Kennzeichenpflicht) außerorts befahren werden, ebenso von landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Beide dürfen dort maximal 25 km/h fahren.“

Da gibt es laut meinem initialen Informanten aber noch Verifizierungsbedarf. So schreibt er, dass in der Erläuterung des Ministerialentwurfs beim Punkt Zu Z 3 (§ 8a Abs. 3) steht: „Je nach Anlage besteht immer häufiger der Bedarf, das Befahren von Radwegen durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, S-Pedelecs und E-Mopeds zu gestatten. Die Kundmachung des Radweges, auf denen das Fahren mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen und/oder den genannten Fahrzeugen gestattet ist, hat durch das entsprechende Straßenverkehrszeichen mit einer Zusatztafel, die diesen Umstand zum Ausdruck bringt, zu erfolgen. Diese Möglichkeit für Verordnungen soll hinsichtlich S-Pedelecs und EMopeds nur außerhalb des Ortsgebietes bestehen.“
https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/ME/197/fname_1442939.pdf

In der am 1. Oktober 2022 beschlossenen Fassung der 33. StVO-Novelle steht: „In § 8a wird folgender Abs. 3 angefügt: „(3) Die Behörde kann, abweichend von § 8 Abs. 4, das Befahren von Radfahranlagen mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen und, jedoch nur außerhalb des Ortsgebietes, Fahrzeugen der Klasse L1e mit elektrischem Antrieb erlauben. Auf Geh- und Radwegen dürfen Lenker von Kraftfahrzeugen, wenn sie sich Fußgängern nähern, mit einer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h fahren“

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/1535
https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/1535/fnameorig_1452771.html

Sein Fazit: Die Außerortradwege wurden nicht flächendeckend freigegeben, aber kommunale Behörden können diese freigeben (ähnlich wie in BW/Tübingen)

Hierzu meine Gedanken:
Es scheint, da hat sich die Politik wohl doch mal von der Wissenschaft zumindest ein wenig inspirieren lassen (KFV-Kuratiorium für Verkehrssicherheit/Österreich).
Daran könnte sich auch die deutsche Gesetzgebung orientieren und damit schon mal einen Gutteil zum Wohlbefinden S-Pedelec-Nutzender beitragen, sofern die Kommunen von den Möglichkeiten Gebrauch machen.
Gut gefällt mir auch die Regelung: „Auf Geh- und Radwegen dürfen Lenker von Kraftfahrzeugen, wenn sie sich Fußgängern nähern, mit einer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h fahren“, man könnte das z.B. ergänzen mit „Andere Radfahrende sind mit einer Geschwindigkeitsdifferenz von max. x km/h zu überholen, … und einem Abstand x (0.5?) m, wäre schwierig wegen unzureichender Infrastruktur, da dürften Fahrradfahrende in halb Deutschland einander nicht überholen …)
Bleibt nur die Frage, wo und wie lange dauert es, bis die Zusatztafeln im ganzen Land angebracht werden? Also liebe S-Pedler aus Österreich, fordert eure regionalen Behörden dazu auf!
Anstatt S-Pedelecs endlich als Fahrräder mit größerem Leistungsumfang zu sehen, und für sie um deren Sicherheit willen zumindest außerorts schlicht alle Radwege freizugeben, mit Tempolimit, und das ohne Extrakosten … „einfach“ nur einige Zeilen in der StVO anzupassen, und/oder dem S-Pedelec als eigene Fahrzeugklasse einzuordnen (wie in Belgien).
Wenn ich es richtig verstehe: Traktoren soll sogar innerorts Radwegebenutzung erlaubt werden können, für S-Pedelecs nur außerorts. Das halte ich im wahrsten Sinne des Wortes für eine etwas skurrile „Gewichtung“ …
Und eine Frage drängt sich mir dazu noch auf: dürfen Fahrräder ohne E-Unterstützung auch nur 25 km/h fahren, falls nein, was rechtfertigt eine solche Ungleichbehandlung?

Zuguterletzt mein Dank an Alexander Theis 🙂

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