Schriftwechsel mit DVR=dt. Verkehrssicherheits-Rat

Ein Schriftwechsel mit dem DVR (dt. Verkehrssicherheits Rat) im Juli 2021
erstes Anschreiben war ähnlich wie an ADFC, siehe oben

Am 19.07.2021 schrieb DVR
… dankeschön für Ihre Nachricht. Diese Problematik ist uns bereits bekannt.

Im Nationalen Radverkehrsplan des Bundesverkehrsministeriums, der im Frühling vorgestellt wurde, wird das Thema ebenfalls erwähnt. Es werden die folgenden Ziele formuliert
–         Der Bund überprüft die Radwegebenutzungspflicht für Lastenräder und das Radwegebenutzungsrecht außerorts für S-Pedelecs.
–         Straßen mit regionaler oder überregionaler Verbindungsfunktion und hoher Kfz-Verkehrsstärke, hohem Schwerlastanteil oder hoher zulässiger Kfz-Geschwindigkeit werden durch separate Radverkehrsinfrastrukturen sicher befahrbar. Die Anforderungen von Pedelecs und S-Pedelecs werden berücksichtigt.

Grundsätzlich kann ich Ihnen bei Anliegen rund um den Radverkehr noch den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) empfehlen, der übrigens auch Mitglied des DVR ist. Neben dem Bundesverband hat der ADFC auch Ortsgruppen in ganz Deutschland.

Ich wünsche Ihnen alles Gute     …   Tanja Hohenstein Referentin Public Affairs – Rad- und Fußverkehrspolitik ,  Politik und Recht
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR),  German Road Safety Council, www.dvr.de

Meine Rückantwort:
Sehr geehrte Frau Hohenstein, Vielen Dank für Ihre Antwort,
 erfreulich dass das die Problematik bekannt ist, da besteht ja Hoffnung, dass die Regeln angepasst werden , ich bin jedoch auch skeptisch ob das Thema auch tatsächlich behandelt wird, da momentan der Anteil der S-Pedelecs (u.a. aufgrund der mangelnden Sicherheitslage) noch sehr gering ist …
Den NRVP habe ich mit Interesse gelesen, auch der macht Hoffnung 🙂 Noch ein wenig Rückmeldung:
Naheliegend ist Ihr Verweis auf den ADFC, den hatte ich natürlich auch angeschrieben, der Antwort konnte ich entnehmen, dass man sich dort jedoch leider überhaupt nicht zuständig fühlt , da S-Pedelecs nicht als Fahrräder, sondern als KFZs und damit eher als Gefahr für die Radfahrer betrachtet werden (ich war zuvor jedoch immer Radfahrerin und fühle mich auch mit dem stärkeren Motor als solche, bin ja auch im selben Maße gefährdet/bzw. noch mehr, da ich den Radweg – auch mit angepasster Geschwindigkeit – nicht nutzten darf). Auch an den ADAC hatte ich mich gewandt, der schien Änderungen – für außerorts – nicht ganz abgeneigt zu sein, sieht jedoch folgende Schwierigkeiten:
„Hier wäre eine Öffnung von Radwegen für Pedelec45 im Einzelfall nach sorgfältiger Prüfung durchaus denkbar. Der ADAC würde daher die Durchführung eines entsprechenden Modellversuches begrüßen, um Kriterien für die Öffnung von Radwegen ableiten zu können (z.B. Tempolimit, RadwegMindestbreite oder maximale Verkehrsdichte). Um andere Kleinkrafträder mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit (Mokicks, Mopeds und Roller) von Radwegen verbannen zu können, müsste – als Voraussetzung für die Einführung eines neuen Zusatzzeichens Pedelec45 frei – rechtlich haltbar begründet werden, warum diese gegenüber Pedelec45 benachteiligt werden sollen.“ Falls Sie in Ihrer Position Gelegenheit haben auf das Thema hinzuweisen, würde ich (und viele andere S-Pedelec-fahrerInnen) es sehr begrüßen, wenn Sie diese nutzen um entsprechende Änderungen voranzutreiben.

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