An Dt. Bahn für Mitnahmeerlaubnis in Zügen

Zwei Zweiräder – das eine darf in der Bahn mitgenommen werden, das andere nicht.
Hauptunterschied: die Software auf dem Chip …

Fahrrad Pedelec charger4 25km/h von Riese und Müller
Fahrrad Pedelec charger4 25km/h von Riese und Müller

Quelle: © Riese und Müller

Das ist schon älter – betrifft die Problematik mit der Bahn … Siehe auch Landrätin Kebschul in Presse1, in Presse2

Von mir an den Kundenservice der Bahn
Bitte um Änderung der Regelung, dass S-Pedelecs transportiert werden
Sehr geehrtes Team der Bahn,
Ich weiß, dass S-Pedelecs lt. Beförderungsbedingungen offiziell nicht in der Bahn transportiert werden dürfen und kenne die Begründung, dass sie nicht als „Fahrräder“ betrachtet werden.
Allerdings ist das, wie auch andere Betroffene schon – seit langer Zeit – angemerkt haben, keineswegs einsichtig, da ein S-Pedelec genausoviel wiegt wie ein erlaubtes Pedelec, gleiche Abmessungen hat und den gleichen Akku verwendet, und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit spielt beim Transport eigentlich auch keine Rolle.
Es wäre höchst erfreulich, wenn die Bahn durch eine Anpassung der Beförderungsbedingungen* einen Beitrag dazu leistet, dass Pendler und Reisende, die sich um umweltfreundliche Mobilität bemühen, nicht durch schwer nachvollziehbare Widrigkeiten abgeschreckt werden …
Ich bitte Sie darum, dieses Anliegen an die zuständigen Gremien weiterzugeben und hoffe, dass sehr bald eine bundesweite, kundenfreundliche Regelung verabschiedet wird.
Mit freundlichen Grüßen von Anja
(Viele Leute können aus Kosten- oder Platzgründen nur 1 „Fahrrad“ besitzen, wenn es ein S-Pedelec ist, sind sie damit von der Nutzung der Bahn ausgeschlossen …)
*(wie in Niedersachsen bereits geschehen t-online.de/region/hannover/news/id_87421478/land-erlaubt-pedelec-mitnahme-in-nahverkehrszuegen.html – Link nicht mehr gültig)

Nachricht vom: 12. August 2021 an kundendialog@bahn.de, Unser Zeichen: 1-142011847796

… vielen Dank für Ihre E-Mail.
Schön, dass Sie uns
Ihren Verbesserungsvorschlag hinsichtlich der erweiterten Mitnahme zur
Fahrradmitnahme für S-Pedelecs gesendet haben.

 Zur
Information und Prüfung haben wir Ihr Schreiben an den verantwortlichen
Fachbereich weitergeleitet. Wann eine Umsetzung jedoch erfolgen kann,
müssen wir an dieser Stelle jedoch offenlassen.

 … Ihr Team vom Kundendialog 
P.S.:
Für Ihre Anregungen, Lob und Kritik sind wir jederzeit gern unter 030
2970 für Sie da. Einen persönlichen Ansprechpartner erreichen Sie rund
um die Uhr. Nennen Sie unmittelbar nach der Begrüßung das Stichwort
Kundendialog.


2022-02: T. schreibt dazu:

Schickst du bei sowas eigentlich Fotos von „normalem“ Pedelec vs. S-Pedelec mit? Ich glaube, dass die Leute, die diese Einschränkungen insb. im Nahverkehr treffen, gar nicht wissen, was gemeint ist. Wenn die „zulassungspflichtig“ hören, dann denken die an einen Roller, Moped oder so etwas.

Noch eine andere Idee: u.U. hilft es, konkrete Formulierungsvorschläge für eine Abgrenzung von E-Mopeds, 50er Roller etc. gleich von vornherein mitzuschicken. Beispielsweise so etwas wie:

S-Pedelecs sind äußerlich von normalen Fahrrädern/Pedelecs nicht zu unterscheiden. Sie sind zwar zulassungspflichtig und haben ein Versicherungskennzeichen, aber haben beispielsweise gem. EG-Übereinstimmungsbescheinigung eine „Masse im fahrbereiten Zustand von max. 25-30 kg“ (Ziffer 2.1.1). Weiterhin enthält die EG-Zulassung eine Definition zur „Konfiguration des Elektrofahrzeugs: Muskelkraft-elektrisch“. Ein Beispiel einer Zulassung senden wir im Anhang beispielhaft mit. Mit Sicherheit lässt sich aufgrund der Zulassung eine recht einfache Abgrenzung finden, um S-Pedelecs aufgrund Ihrer Ähnlichkeit zu Fahrrädern in die Transportbedingungen aufzunehmen, andere Fahrzeugtypen – die Fahrrädern weitaus ferner sind – jedoch nicht.

Ich dazu: Danke für Deine Anregung, allerdings muss oftmals für den Erstkontakt ein Online-Kontakt-Formular genutzt werden, da kann man selten ein Bild anhängen. …

Auf Anregung von T. hab ich nochmal an die Bahn geschrieben (nach dem Schreiben vom August ’21 siehe oben)

Sehr geehrtes Team vom Kundendialog der Bahn, vor einigen Monaten hatte ich ja einen Verbesserungsvorschlag gemacht, und möchte nun gern erfahren, ob die bestehende Regelung schon in der Diskussion ist. Ich schreibe dies nun als Mitglied auch im Sinne des VCD (Verkehrsclub Deutschland) Gerne möchte ich auch hiermit noch einige Anmerkungen machen –
Ich hoffe, dass diese die Entscheidungsträger erreichen, sodass Sie sich im wahrsten Sinne des Wortes ein sachliches Bild vom Thema machen können.
(https://speederscorner.wordpress.com/2020/03/04/warum-das-s-pedelec-als-verkehrsmittel-nix-taugt/)
BILD … ebd.
Abgesehen von ein paar Details sind diese beiden Pedelecs nahezu baugleich. …. im Großen und Ganzen würde mir jeder beipflichten, wenn ich sage, dass der relevante Unterschied in der Unterstützungsabriegelung bei 25 beziehungsweise 45 km/h besteht. „S-Pedelecs sind äußerlich von normalen Fahrrädern/Pedelecs nicht zu unterscheiden. Sie sind zwar zulassungspflichtig und haben ein Versicherungskennzeichen, aber haben beispielsweise gem. EG-Übereinstimmungsbescheinigung eine „Masse im fahrbereiten Zustand von max. 25-30 kg“ (Ziffer 12.1). Weiterhin enthält die EG-Zulassung eine Definition zur „Konfiguration des Elektrofahrzeugs: Muskelkraft-elektrisch“. Ein Beispiel einer Zulassung sende ich im Anhang mit. Mit Sicherheit lässt sich bzgl. der Zulassung eine recht einfache Abgrenzung finden, um S-Pedelecs aufgrund Ihrer Ähnlichkeit zu Fahrrädern in die Transportbedingungen aufzunehmen, andere Fahrzeugtypen – die Fahrrädern weitaus ferner sind – jedoch nicht. Wahrscheinlich wäre es kaum aufwändig, in den Beförderungsbedingungen – möglichst für bundesweite Gültigkeit – in etwa folgende Ergänzung/Änderung aufzunehmen:
(Alt: Die Mitnahme von versicherungspflichtigen, elektrohilfsmotorisierten Fahrrädern (z. Bsp. S- Pedelecs) ist ausgeschlossen.)
Neu:
Die Mitnahme von versicherungspflichtigen, elektrohilfsmotorisierten Fahrrädern (z. Bsp. S- Pedelecs) erfolgt ausschließlich, wenn diese pedalbetrieben sind und die Größe eines Fahrrades nicht übersteigen.
Gibt es wirklich vernünftige Gründe S-Pedelecs von der Mitnahme auszuschließen? In der Praxis kann ich keinerlei solche erkennen.
Es würde mich sehr freuen, wenn die Deutsche Bahn die bestehende Regelung überdenkt und damit einen Beitrag dazu leistet, die Attraktivität von S-Pedelecs zu erhöhen und damit auch zur dringend erforderlichen Verkehrswende und zum Klimaschutz.
MFG …

Dazu die wenig befriedigende Antwort,
Unser Zeichen: 1-147782308686 …
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ihren Wunsch nach einer Antwort des Fachbereiches können wir verstehen. Als Kundendialog haben wir leider keinen Einfluss auf die Arbeitsweisen und interne Strukturen anderer Fachabteilungen. Als zentraler Ansprechpartner für alle Ihre Anliegen stehen wir Ihnen auch künftig jederzeit gern wieder zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Team vom Kundendialog

ich glaub’ ich will da nochmal nachhaken, wer denn konkret zuständig ist … bzw. ich nehme im April an einem von der DB veranstalteten Verbände-Workshop teil, vielleicht habe ich da Gelegenheit, das rauszufinden …

Andere könnten auch an Ihre regionalen Verkehrsverbünde dies in angepasster Form schicken, ich habe vor es mal für den MVV (München) zu machen

Da gab es auch mal ’ne – leider nicht gut beworbene – Petition dazu:
https://www.change.org/p/deutsche-bahn-ag-mitnahme-von-s-pedelecs-in-den-zuegen-des-oepnv-sollte-erlaubt-sein[…]share_petition

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