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Seit meinem Erstkontakt 2019 und nochmal 2022 war nun einige Zeit verstrichen …
Mittlerweile gab es ja einige Forschung und Veröffentlichungen, also schrieb ich mal wieder ans BMV. Wie ich meine, leider, bekam ich wieder ein pauschales „Musterschreiben“ zurück, welches wenig auf baldige Änderungen hoffen läßt . Bei Gelegenheit reagiere ich wahrscheinlich noch, ich werde hier berichten …
Ein ähnliches Schreiben ging auch angepasst an die Grünen Vorsitzender Tarek al Wizir und Obfrau Victoria Broßart im Verkehrsausschuss sowie an Swantje Michaelsen (Grüne, ordentliches Mitglied im Verkehrsausschuss), die sich auch schon mal zu einer Anfrage von mir an die Grünen 2022 geäußert hatte …
Im Folgenden nun die Antwort zu meinem Anschreiben, siehe darunter:
Von: buergerinfo@bmv.bund.de
… das Bundesministerium für Verkehr (BMV) sieht in S-Pedelecs eine sinnvolle Ergänzung der Mobilitätsoptionen. Es handelt sich um eine umweltfreundliche Form der Mobilität mit positiven gesundheitlichen Effekten und geringem Flächenbedarf. Aufgrund der elektrischen Unterstützung können S-Pedelecs mit verhältnismäßig wenig Kraftaufwand problemlos Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen und sind damit auch – etwa für Pendler – auf Distanzen attraktiv, die im Alltag meist nicht mehr mit Fahrrädern oder mit herkömmlichen Pedelecs (§ 1 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz) realisiert werden können. Lockerungen der straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben für die Nutzung von S-Pedelecs kommen aber nur in Betracht, soweit sie im Einzelnen rechtlich möglich und fachlich sinnvoll sind. Dabei ist eine Vielzahl relevanter Faktoren in Betracht zu ziehen, insbesondere das Gefährdungspotential der Fahrzeugart, ihre Wechselwirkungen mit anderen Verkehrsarten sowie europarechtliche Vorgaben.
Für Kleinkrafträder – darunter fallen nach gegenwärtiger Rechtslage auch S-Pedelecs – gilt nach § 2 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die Pflicht zur Benutzung der Fahrbahn. S-Pedelecs können jedenfalls innerorts wegen der von ihnen erreichten Geschwindigkeiten sicher die Fahrbahn benutzen. Radwege sind für solch hohe Geschwindigkeiten in der Regel infrastrukturell nicht ausgelegt. Sie sind Sonderwege, die grundsätzlich dem Radverkehr vorbehalten sind. Aufgrund der großen Differenzgeschwindigkeit zum Radverkehr dürfte die Mitbenutzung von Radwegen durch S-Pedelecs zu erheblichen Konflikten und Gefährdungen in Hinblick auf den Radverkehr führen. Aufgrund oft geringer Breiten im Bestand ist ein sicheres Überholen vielerorts nicht möglich.
Radverkehrsführungen erfolgen oft – jedenfalls abschnittsweise – im Mischverkehr mit dem Fußverkehr (gemeinsame Geh- und Radwege; Gehwege mit Radverkehrsfreigabe). In Hinblick auf den Fußverkehr stellt sich das Konflikt- und Gefährdungspotential durch S-Pedelecs in verschärfter Weise dar. Das gilt insbesondere außerorts: Sind außerorts gesonderte Radverkehrsführungen vorhanden, handelt es sich dabei in aller Regel um gemeinsame Geh- und Radwege. Eine generelle Freigabe von Radverkehrsflächen für S-Pedelecs kommt daher nicht in Betracht.
Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben Zusatzzeichen eingeführt, mit denen Radwege bei Bedarf und entsprechender Eignung für S-Pedelecs freigegeben werden können. Über eine Freigabe entscheiden die örtlichen Straßenverkehrsbehörden in eigener Zuständigkeit nach pflichtgemäßem Ermessen anhand der konkreten Verkehrsverhältnisse und Örtlichkeit. Eine abschließende Bewertung im Hinblick auf eine mögliche Übernahme entsprechender Zusatzzeichen in das Bundesrecht kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht erfolgen. Das BMV beobachtet die Entwicklung in den Ländern sowie im Ausland aufmerksam.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Ihr Bürgerservice Bundesministerium für Verkehr
Referat Bürgerservice, Besucherdienst, Invalidenstraße 44, 10115 Berlin
Tel.: 030 – 2008 – 3060 Fax: 030 – 2008 – 1920
E-Mail: buergerinfo@bmv.bund.de
Internet: www.bmv.de
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Von: Anja Herz <anja.herz@vcd-bayern.de>
Gesendet: 11. September 2025
An: Buergerinfo, BMDV <Buergerinfo@bmv.bund.de>
Betreff: — Re: Az.: L 24 – AW 2404 S-Pedelecs – Radwegnutzung
Sehr geehrte Damen und Herren beim BMV, lieber Bürgerservice (danke, dass es den gibt!),
Bereits 2019 und 2022 wendete ich mich ans Verkehrsministerium zum Thema S-Pedelec (siehe unten). Leider ist bisher nichts passiert, was die Situation der Nutzenden verbessern würde … deshalb frage ich mal wieder nach, wie es weitergehen könnte und möchte auch auf die neueren wissenschaftlichen Erkenntnisse hinweisen.
Zur Einleitung rufe ich in Erinnerung, warum ich mich auf diesem Gebiet engagiere: Ich benutze seit vielen Jahren ein S(peed)-Pedelec bei fast allen Alltagsfahrten im ländlichen Raum im Umkreis von bis zu 40 Km. Dabei bin ich – wie alle S-Pedelec-Nutzenden in Deutschland – besonders auf Landstraßen erheblichen Gefahren ausgesetzt (in zahlreichen persönlichen Gesprächen wurde das auch vielen Vertreter der Polizei so geäußert), weil wir nach geltender Gesetzeslage gezwungen sind, auf der Fahrbahn zu fahren .
Bei einer Verbesserung der Nutzungsbedingungen für S-Pedelecs, könnten sie ihr beachtliches Potenzial als Beitrag zur Verkehrswende entfalten .
Angesichts der Dringlichkeit auch – oder gerade – im Verkehrssektor den CO2-Ausstoß zu senken, sollte das Thema „Mehr Sicherheit für S-Pedelec-Nutzende“ v.a. außerorts (!), baldmöglichst mit Entschlossenheit angegangen werden, um die Attraktivität dieses Verkehrsmittels zu erhöhen.
Dies ist ein Bereich, in dem ohne allzu aufwändige Investitionen – mit lediglich einem Satz/einigen Sätzen zu Muskelkraft/Pedal-elektrischen Fahrzeugen in der StVO – zum Erreichen der Klimaschutzziele beigetragen werden kann.
Einen ganz kurzen Einblick zu S-Pedelecs bietet dieser kurze – etwas ältere – Artikel und ein dazugehöriges Hintergrundpapier des VCD (Überarbeitung mit aktuelleren Quellen ist in Arbeit).
Inzwischen wurde auch im deutschsprachigen Raum mehrfach dazu geforscht, die Ergebnisse deuten stark darauf hin, dass mehr Integration in die Fahrradinfrastruktur keine deutlichen problematischen Auswirkungen haben würde, wie gemeinhin sehr oft angenommen wird, eher positive, da das Ersetzen von Autofahrten mit S-Pedelecs sehr viel wahrscheinlicher ist, wie durch Forschung belegt wurde (und ich aus eigener Erfahrung nur bestätigen kann!).
Zum einen habe ich eine Zusammenfassung zur aktuellen Studienlage geschrieben, sie bietet einen Überblick zum Potenzial von S-Pedelecs als Baustein für die Mobilitätswende, zu verschiedenen Regelungen in verschiedenen Ländern, Vorschläge für sichere Integration in die Verkehrsinfrastruktur, die dargestellten Studien sind die von DLR/MiD, ZIV, Tübingen, Frankfurt, SESPIN. Zu finden ist sie da: https://pro-s-pedelec.de/einblick-in-die-neuere-s-pedelec-studienlage/
Außerdem habe ich den Ende letzten Jahres veröffentlichten, sehr umfangreichen Endbericht zur SESPIN-Studie zusammengefasst zu einem kompakteren – aber noch ausführlichem – Webartikel https://pro-s-pedelec.de/sichere-infrastruktur-fuer-s-pedelecs-sespin-studie-endbericht-zusammenfassung – dieser ist dort auch als PDF-Artikel hinterlegt ggf. zur Weitergabe für Offlinenutzung oder zum Ausdrucken (28 A4 – Seiten inkl. Inhalts- und Literaturverzeichnis sowie zahlreicher Abbildungen).
Somit kann man nun diese wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse einfacher verteilen an diejenigen, für die das von Interesse sein könnte.
Und natürlich fände ich es sehr erfreulich, wenn dies dazu beiträgt, Verbesserungen für die Nutzung von S-Pedelecs auf den Weg zu bringen.
Ich möchte zusammenfassend anmerken: In der Schweiz sieht man es so im Bericht des Bundesrates „Verkehrsflächen für den Langsamverkehr“ (Bundesrat Schweiz, 2021, S. 25):
„… Aus Sicht des Bundesrates überwiegt der Nutzen des verkehrlichen Potentials von schnellen E-Bikes die Risiken durch die Nutzung der Radverkehrsflächen. So lange sich aus den Unfallstatistiken kein Handlungsbedarf belegen lässt, soll der Zugang zu und die Benützung von E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45 km/h gegenüber der heutigen Regelung nicht eingeschränkt werden. …“ (siehe etwas mehr)
Noch dieser kleine Hinweis:
Ein Bericht von Hermino Katzenstein über eine Sitzung des Parlamentskreises Fahrrad BW: https://www.gruene-landtag-bw.de/presse/aktuelles/freigabe-von-radverkehrsinfrastruktur-fuer-s-pedelecs/ mit Verweis auf Drucksache des Landtags 17 / 8431 inklusive Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr
Da das Verkehrsministerium zuständig ist für die einer generellen Freigabe erforderlichen Änderung der StVO, ich erhoffe mir, dass das Thema weiter diskutiert wird und sehr bald für die Praxis taugliche Regelungen definiert werden.
Meine konkrete Frage ist also, wie denn der Bearbeitungsstand zum Thema S-Pedelec ist?
Und ich bitte darum dieses Schreiben und insbesondere die Links zur Studienlage an zuständige Stellen (z.B. auch den Verkehrsminister?) weiterzuleiten oder um Auskunft, an wenn ich mich persönlich wenden könnte (Abgeordnete, die Mitglied im Verkehrsausschuss sind, habe ich bereits kontaktiert).
Ich kenne mich ja nicht so gut aus, wie die Vorgänge ablaufen – Vielleicht kann etwa der Wissenschaftliche Dienst beauftragt werden, die relevanten Personen über aktuellen Stand der Wissenschaft aufzuklären, um somit zu einer fundierten Grundlage für Entscheidungen beizutragen.
Gerne bin ich zu auch weiterem Austausch bereit.
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