Fragen an Polizei und Versicherung

2022-02
weils mich interessiert hat ein Brieflein an die Polizei:
„Sehr geehrte MitarbeiterInnen der Polizei,
leider konnte ich im Bußgeldkatalog nicht verlässlich eine Antwort finden: Ich fahre – zugegeben, ich weiß das ist absurderweise nicht erlaubt – mit einem S-Pedelec auf außerörtlichen Radwegen  (z.B. B2 Fürstenfeldbruck-Germering), weil es mir auf der Straße viel! zu gefährlich ist.
Im Internet kursieren allerlei Einschätzungen, meine PI war auch unsicher …  Handelt es sich dabei um BKZ: 141167? Tatbestand: Sie beachteten mit einem Kraftfahrzeug nicht
das bestehende Verkehrsverbot (Zeichen 250/251/255/260 *) Einmal hieß es das kostet nur 20€, kommt mir aber wenig vor, denn es ist ja Befahren eines Geh/Radwegs mit einem KFZ … gibts dafür eine BKZ? Und gäbe es dafür Punkte/Fahrverbot?  Oder ist das ein unerlaubtes Nutzen eines Gehwegs mit einem Fahrrad ? (lt. ADFC 55-100€)
Wie würde Ihr Kollegium das ahnden? Eigentlich soll man ja lt. §1 STVO vermeiden andere zu behindern oder zu gefährden …
Ich danke für Rückmeldung

Leider hab ich darauf keine Antwort bekommen …


2022-07 … Bayrische Versicherungskammer zur Schadensregulierung bei Unfall mit S-Pedelec auf Radweg

im Schadenfall wird grundsätzlich geprüft, ob Sie sich an die gültige Straßenverkehrsordnung gehalten haben. Sollte Ihnen hierzu ein Verstoß inklusive Vorsatz nachgewiesen werden können, sind wir als Versicherer leistungsfrei.

Dies bedeutet, dass wir aufgrund der Zulassung des Fahrzeuges in Vorleistung treten, den Schaden regulieren und nach Abschluss der Regulierung bei Ihnen in voller Höhe Regress nehmen.


Das hatte ich geschrieben:

Seit einigen Jahren fahre ich nun ein S-Pedelec (da ich etwas ländlich wohne und damit überdurchschnittlich weite Strecken mit zumutbarer Anstrengung bewältige). Vorschriftsgemäß habe ich ein
Moped-Versicherungskenzeichen von Ihrem Unternehmen (VJ2022/2023664GFK).

Ich weiß natürlich, dass die Nutzung des Radwegs nicht erlaubt ist, weil es der Fahrzeugklasse der Mopeds zugeordnet wird. Allerdings ist eine konstante Geschwindigkeit von 45 km/h wie bei 4 KW Kleinkrafträdern sehr unrealistisch (wie Studien belegen), denn bei S-Pedelecs kommen mit max 500 Watt, aber einer max. Vervierfachung der Trettkraft nur rund 1 KWzusammen (Profis bis 1,6Kw).
Darum bevorzuge ich, wie viele andere Nutzende auch, den Radweg an besonders gefährlichen Strecken (v.a. an Bundesstraßen, stark befahrenen Haupverkehrsadern) da ich mich mit rund um die 30km/h dort auf der Straße als erhebliches Hindernis (und auch als Gefahr für den Autoverkehr) empfinde bzw. auch als solches wahrgenommen werde und deshalb auch viele Anfeindungen, teilweise auch bedrohliche „Erziehungsversuche“ hinnehmen muß und mich dadurch auch stark gefährdet fühle.

Nun meine Fragen:
Mit welchen versicherungsrechtlichen Folgen müsste ich rechnen, wenn es zu einer Kollision mit einem anderen Verkehrsteilnehmer auf einer für mein Fahrrzeug nicht ehrlaubten Fahrbahn käme?
Kommt meine Mopedhapftplicht-Versicherung für dessen Schaden auf? Hängt das dann von der Art meines Verschuldens ab, oder entfällt dann der Verscherungsschutz, weil ich mich – wissentlich und damit (grob?) fahrlässig – regelwidrig verhalten habe?
Über eine Aufklärung zu diesen Fragen wäre ich dankbar.

Ferner würde mich interessieren, ob die Versicherer sich zu solch sicherheitsrelevanten Themen auch in die Diskussion für die Gesetzgebung einbringen.
Ich kenne den UDV-Foschschungsbericht Nr. 27 Pedelec naturalistic cycling study, darin werden S-Pedelecs allerdings nur am Rande behandelt. Beim UDV und der Allianzunfallforschung hatte ich dazu auch angefragt, ob es dazu schon Auswertungen der Versicherungsunternehmen gäbe, man antwortete, dass dem nicht so sei.
Es wäre zu begrüßen, wenn die Versicherungsunternehmen sich mit dieser Problemstellung befassen und sich in die Entwicklung von Lösungen für die Beteiligten einbringen.


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