Antwort des BMVI („Verkehrsministerium“)
Kleinkrafträder gehören generell nicht auf Radwege, da diese für solch hohe Geschwindigkeiten infrastrukturell nicht ausgelegt sind. Im Übrigen würden damit einhergehende hohe Differenzgeschwindigkeiten zu den dort befindlichen Radfahrern, die in der Regel im Durchschnitt nur 10 – 15 km/h fahren, wiederum dazu führen, dass die Trennung des Radverkehrs vom schnellen Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn konterkariert würde …
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