ähnliches Schreiben wie an ADAC an das BMVI 2019 –>
Anwort des BMVI: (es nervt, dass oft genau das geantwortet wird, was man beschrieben hat, ich hatte nicht gefragt, wie die Regeln sind, sondern angeregt, diese zu überdenken. Den Schmuh kennt Ihr, ich füge ihn halt mal an, zumindest zeigt es die Denke, daraus kann man vllt. ableiten, wo weitere Argumentation anknüpfen könnte …)
„vielen Dank für Ihre Mail. S‐Pedelecs gehören verkehrsrechtlich nicht mehr zu den Fahrrädern, da deren Motor nicht bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h abschaltet und/oder die Leistung des Motors höher als 250 Watt ist. Die Motorunterstützung wird in den meisten Fällen erst bei 45 km/h abgeschaltet. S‐Pedelecs sind Kraftfahrzeuge und werden nach EU‐Typgenehmigungsvorschriften als Kleinkrafträder eingestuft. Diese Typgenehmigungsvorschrift ist von allen EU‐Mitgliedstaaten verbindlich anzuwenden.
S‐Pedelecs benötigen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen, die Fahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein und benötigen eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Zudem müssen sie einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Kleinkrafträder gehören generell nicht auf Radwege, da diese für solch hohe Geschwindigkeiten infrastrukturell nicht ausgelegt sind. Im Übrigen würden damit einhergehende hohe Differenzgeschwindigkeiten zu den dort befindlichen Radfahrern, die in der Regel im Durchschnitt nur 10 – 15 km/h fahren, wiederum dazu führen, dass die Trennung des Radverkehrs vom schnellen Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn konterkariert würde …“
Darauf habe ich dann so reagiert:
Von: Anja Herz
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Wie die Regelungen sind, ist mir bekannt, weshalb ich ja die Anfrage geschickt hatte. Ich habe Verständnis, dass dieser neue Fahrzeugtyp der „Einfachheit halber“ in die Gruppe der „Mopeds“ aufgenommen wurde.
Es ist mir allerdings wichtig darauf hinzuweisen, dass die dafür geltenden Regelungen (nicht die Typgenehmigungsvorschrift) überdacht werden sollten und die speziellen Bedingungen wirklich mit – teilweise hochgradiger – Lebensgefahr verbunden sind, in einem Land mit ansonsten hohen Sicherheitsbemühungen m.M.n. sehr unverständlich. Auch viele andere Personen, mit denen ich mich austausche, teilen diese Ansicht.
Dem Argument, Radwege seien nicht für höhere Geschwindigkeit nicht ausgelegt kann ich für den innerstädtischem Bereich durchaus zustimmen, für Strecken außerorts allerdings nicht. Dafür sollten Ausnahmeregeln entwickelt werden analog dem „Fahrrad frei auf Gehwegen“, ich vertraue darauf, dass der bedeutende Großteil der S- Pedelec Radler auf die Anderen Rücksicht nimmt, und die welche rasen möchten nehmen eh lieber die Straße.
Ferner ist anzumerken, dass Rennradfahrer, die leicht die Durchgeschnittgeschwindigkeit von S-Pedelecs zwischen 30 und 40 km/h erreichen, ja auch auf Radwegen fahren dürfen. Und ein PKW darf ja auch eine Spielstrasse befahren, wenn er die Geschwindigkeit anpasst. Angesichts der erheblichen Sicherheitsrisiken wäre es sehr zu begrüßen, wenn es außerorts den S-Pedelec-Fahrern erlaubt wäre nach Ermessen die Radwege zu nutzen (die ja übrigens evtl. auch gelegentlich mit einer Gruppe von unmotorisierten Radlern unterwegs sind). So könnte man auch ohne teure Baumaßnahmen viel zur Sicherheit von gefährdeten Verkehrsteilnehmern beitragen.
Ich halte es dringend für erforderlich, dass sich die verandwortlichen gesetzgebenden Organe – u.a. zur Förderung des emmisionsarmen Radverkehrs – mit der Problematik befassen, wie das hohe Sicherheitsrisiko (für sich und die Anderen), wie von mir zuvor beschrieben, reduziert werden kann. Sehr gerne würde ich auch mit den Akteuren dieses Bereichs in Kontakt treten und würde mich freuen, wenn man mir zuständige Personen oder Institutionen nennt (oder kann man diesen Briefwechsel vllt. einfach an den Verkehrsminister weiterleiten?).