An: service@deutscher-verkehrsgerichtstag.de, Gesendet: 2019-03
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich weiß nicht (ob schon andere in dieser Sache aktiv geworden sind und) ob Sie für mein Anliegen zuständig sind, falls nein, würde ich mich über Rückmeldung freuen, an wen ich mich alternativ wenden kann.
Seit gut 2 Jahren nutze ich (auch für lange Fahrten von einfach 20 km) ein S-pedelec (rechtlich ein Moped, da maximale Geschwindigkeit 45 km/h).
Kürzlich hatte ich bei einer Fahrt Kontakt mit der Polizei, die auch eher ratlos war, wie man vernünftig handeln solle: Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen werden ich und die anderen Verkehrsteilnehmer kontinuierlich mit einem gravierenden Sicherheitsproblem konfrontiert. Da es als Kraftrad behandelt wird, muss ein S-Pedelec- Fahrer – auch stark befahrene Bundes – – Straßen nutzen (darf nicht auf den Radweg!). Ich fuhr in dem Fall auf der B2 (von Fürstenfeldbruck Richtung Puchheim), die von hinten überholenden Fahrer sind aufgrund des Erscheinungsbildes „Fahrrad“ nicht darauf eingestellt, wie schnell es ist, dadurch dauert der Überholvorgang länger, oft werde ich dann beim Wiedereinscheren waghalsig geschnitten (vllt. auch um mich zurechtzuweisen) oder es wird oft auch mal recht knapp mit dem entgegenkommenden Fahrzeug. Besonders zu Hauptverkehrszeiten bange ich im Minutentakt um mein Leben und auch für den Autoverkehr ist es viel gefährlicher. Zudem behindert ein ca. 40 km/h Fahrzeug auch den Verkehrsfluss auf einer 100 km/h Strecke.
Sogar die Polizeibeamten – die sich erst zu den genauen Bestimmungen kundig machen mussten – waren irritiert, dass ich mich zwar rechtlich korrekt verhalten habe, aber auch sie sahen die Situation als höchst gefährlich an und hätten mir lieber den Fahrradweg empfohlen.
Im Übrigen werde ich bei jeder Fahrt unzählige Male angehupt, da nicht verstanden wird, dass es sich rechtlich „nicht“ um ein Fahrrad handelt.
Auch hinsichtlich der angestrebten Klimaschutzziele, sollten die Bedingungen für die Nutzung von S-Pedelecs verbessert werden, da deren vom gesetzlichen Rahmen abhängigen Attraktivität (vor allem für Pendler von mittellangen Wegen) Autoverkehr vermeiden helfen kann.
Ich hoffe, dass die gesetzgebenden Organe auf die Problematik aufmerksam werden und Sonderregeln für S-Pedelecs erarbeiten (evtl. nach schweizer Vorbild).
Gerne stehe ich auch für weiteren Austausch zum Thema zur Verfügung …
Antwort
Ihren Themenvorschlag für den VGT werden wir an den Vorbereitungsausschuss weiterleiten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn Ihr Themenvorschlag eventuell nicht oder nicht in der von Ihnen gebotenen Form angenommen wird, und Verständnis auch dafür, dass Ihnen keine ausdrückliche Nachricht darüber mehr zugestellt wird, ob das der Fall ist.
Sie können das im Ergebnis dem Programm für den Verkehrsgerichtstag entnehmen, das etwa ab Anfang Oktober jeden Jahres im Internet unter www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de zugänglich ist.