An Dt. Bahn für Mitnahmeerlaubnis in Zügen

Aktualisierung 2024-06, Wiederholtes Schreiben an die Bahn, siehe unten

Zwei Zweiräder – das eine darf in der Bahn mitgenommen werden, das andere nicht.
Hauptunterschied: die Software auf dem Chip …

Fahrrad Pedelec charger4 25km/h von Riese und Müller
Fahrrad Pedelec charger4 25km/h von Riese und Müller

Quelle: © Riese und Müller

Das ist schon älter – betrifft die Problematik mit der Bahn … Siehe auch Landrätin Kebschul in Presse1, in Presse2

Von mir an den Kundenservice der Bahn
Bitte um Änderung der Regelung, dass S-Pedelecs transportiert werden
Sehr geehrtes Team der Bahn,
Ich weiß, dass S-Pedelecs lt. Beförderungsbedingungen offiziell nicht in der Bahn transportiert werden dürfen und kenne die Begründung, dass sie nicht als „Fahrräder“ betrachtet werden.
Allerdings ist das, wie auch andere Betroffene schon – seit langer Zeit – angemerkt haben, keineswegs einsichtig, da ein S-Pedelec genausoviel wiegt wie ein erlaubtes Pedelec, gleiche Abmessungen hat und den gleichen Akku verwendet, und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit spielt beim Transport eigentlich auch keine Rolle.
Es wäre höchst erfreulich, wenn die Bahn durch eine Anpassung der Beförderungsbedingungen* einen Beitrag dazu leistet, dass Pendler und Reisende, die sich um umweltfreundliche Mobilität bemühen, nicht durch schwer nachvollziehbare Widrigkeiten abgeschreckt werden …
Ich bitte Sie darum, dieses Anliegen an die zuständigen Gremien weiterzugeben und hoffe, dass sehr bald eine bundesweite, kundenfreundliche Regelung verabschiedet wird.
Mit freundlichen Grüßen von Anja
(Viele Leute können aus Kosten- oder Platzgründen nur 1 „Fahrrad“ besitzen, wenn es ein S-Pedelec ist, sind sie damit von der Nutzung der Bahn ausgeschlossen …)
*(wie in Niedersachsen bereits geschehen t-online.de/region/hannover/news/id_87421478/land-erlaubt-pedelec-mitnahme-in-nahverkehrszuegen.html – Link nicht mehr gültig)

Nachricht vom: 12. August 2021 an kundendialog@bahn.de, Unser Zeichen: 1-142011847796

 

… vielen Dank für Ihre E-Mail.
Schön, dass Sie uns Ihren Verbesserungsvorschlag hinsichtlich der erweiterten Mitnahme zur Fahrradmitnahme für S-Pedelecs gesendet haben.
 Zur Information und Prüfung haben wir Ihr Schreiben an den verantwortlichen Fachbereich weitergeleitet. Wann eine Umsetzung jedoch erfolgen kann, müssen wir an dieser Stelle jedoch offenlassen.
 … Ihr Team vom Kundendialog 
P.S.:
Für Ihre Anregungen, Lob und Kritik sind wir jederzeit gern unter 030
2970 für Sie da. Einen persönlichen Ansprechpartner erreichen Sie rund
um die Uhr. Nennen Sie unmittelbar nach der Begrüßung das Stichwort
Kundendialog.

 

2022-02: T. schreibt dazu:

Schickst du bei sowas eigentlich Fotos von „normalem“ Pedelec vs. S-Pedelec mit? Ich glaube, dass die Leute, die diese Einschränkungen insb. im Nahverkehr treffen, gar nicht wissen, was gemeint ist. Wenn die „zulassungspflichtig“ hören, dann denken die an einen Roller, Moped oder so etwas.

Noch eine andere Idee: u.U. hilft es, konkrete Formulierungsvorschläge für eine Abgrenzung von E-Mopeds, 50er Roller etc. gleich von vornherein mitzuschicken. Beispielsweise so etwas wie:

S-Pedelecs sind äußerlich von normalen Fahrrädern/Pedelecs nicht zu unterscheiden. Sie sind zwar zulassungspflichtig und haben ein Versicherungskennzeichen, aber haben beispielsweise gem. EG-Übereinstimmungsbescheinigung eine „Masse im fahrbereiten Zustand von max. 25-30 kg“ (Ziffer 2.1.1). Weiterhin enthält die EG-Zulassung eine Definition zur „Konfiguration des Elektrofahrzeugs: Muskelkraft-elektrisch“. Ein Beispiel einer Zulassung senden wir im Anhang beispielhaft mit. Mit Sicherheit lässt sich aufgrund der Zulassung eine recht einfache Abgrenzung finden, um S-Pedelecs aufgrund Ihrer Ähnlichkeit zu Fahrrädern in die Transportbedingungen aufzunehmen, andere Fahrzeugtypen – die Fahrrädern weitaus ferner sind – jedoch nicht.

Ich dazu: Danke für Deine Anregung, allerdings muss oftmals für den Erstkontakt ein Online-Kontakt-Formular genutzt werden, da kann man selten ein Bild anhängen. …

Auf Anregung von T. hab ich nochmal an die Bahn geschrieben (nach dem Schreiben vom August ’21 siehe oben)

Sehr geehrtes Team vom Kundendialog der Bahn, vor einigen Monaten hatte ich ja einen Verbesserungsvorschlag gemacht, und möchte nun gern erfahren, ob die bestehende Regelung schon in der Diskussion ist. Ich schreibe dies nun als Mitglied auch im Sinne des VCD (Verkehrsclub Deutschland).
Gerne möchte ich auch hiermit noch einige Anmerkungen machen –

Ich hoffe, dass diese die Entscheidungsträger erreichen, sodass Sie sich im wahrsten Sinne des Wortes ein sachliches Bild vom Thema machen können.
(https://speederscorner.wordpress.com/2020/03/04/warum-das-s-pedelec-als-verkehrsmittel-nix-taugt/)
BILD … ebd.
Abgesehen von ein paar Details sind diese beiden Pedelecs nahezu baugleich. …. im Großen und Ganzen würde mir jeder beipflichten, wenn ich sage, dass der relevante Unterschied in der Unterstützungsabriegelung bei 25 beziehungsweise 45 km/h besteht. „S-Pedelecs sind äußerlich von normalen Fahrrädern/Pedelecs nicht zu unterscheiden. Sie sind zwar zulassungspflichtig und haben ein Versicherungskennzeichen, aber haben beispielsweise gem. EG-Übereinstimmungsbescheinigung eine „Masse im fahrbereiten Zustand von max. 25-30 kg“ (Ziffer 12.1). Weiterhin enthält die EG-Zulassung eine Definition zur „Konfiguration des Elektrofahrzeugs: Muskelkraft-elektrisch“. Ein Beispiel einer Zulassung sende ich im Anhang mit. Mit Sicherheit lässt sich bzgl. der Zulassung eine recht einfache Abgrenzung finden, um S-Pedelecs aufgrund Ihrer Ähnlichkeit zu Fahrrädern in die Transportbedingungen aufzunehmen, andere Fahrzeugtypen – die Fahrrädern weitaus ferner sind – jedoch nicht. Wahrscheinlich wäre es kaum aufwändig, in den Beförderungsbedingungen – möglichst für bundesweite Gültigkeit – in etwa folgende Ergänzung/Änderung aufzunehmen:
(Alt: Die Mitnahme von versicherungspflichtigen, elektrohilfsmotorisierten Fahrrädern (z. Bsp. S- Pedelecs) ist ausgeschlossen.)
Neu:
Die Mitnahme von versicherungspflichtigen, elektrohilfsmotorisierten Fahrrädern (z. Bsp. S- Pedelecs) erfolgt ausschließlich, wenn diese pedalbetrieben sind und die Größe eines Fahrrades nicht übersteigen.
Gibt es wirklich vernünftige Gründe S-Pedelecs von der Mitnahme auszuschließen? In der Praxis kann ich keinerlei solche erkennen.
Es würde mich sehr freuen, wenn die Deutsche Bahn die bestehende Regelung überdenkt und damit einen Beitrag dazu leistet, die Attraktivität von S-Pedelecs zu erhöhen und damit auch zur dringend erforderlichen Verkehrswende und zum Klimaschutz.
MFG …

Dazu die wenig befriedigende Antwort,
Unser Zeichen: 1-147782308686 …
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ihren Wunsch nach einer Antwort des Fachbereiches können wir verstehen. Als Kundendialog haben wir leider keinen Einfluss auf die Arbeitsweisen und interne Strukturen anderer Fachabteilungen. Als zentraler Ansprechpartner für alle Ihre Anliegen stehen wir Ihnen auch künftig jederzeit gern wieder zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Team vom Kundendialog

ich glaub’ ich will da nochmal nachhaken, wer denn konkret zuständig ist … bzw. ich nehme im April an einem von der DB veranstalteten Verbände-Workshop teil, vielleicht habe ich da Gelegenheit, das rauszufinden …

Andere könnten auch an Ihre regionalen Verkehrsverbünde dies in angepasster Form schicken, ich habe vor es mal für den MVV (München) zu machen

Da gab es auch mal ’ne – leider nicht gut beworbene – Petition dazu:
https://www.change.org/p/deutsche-bahn-ag-mitnahme-von-s-pedelecs-in-den-zuegen-des-oepnv-sollte-erlaubt-sein[…]share_petition

 

Da nun ein weiteres Schreiben von 2024-06:

„Sehr geehrtes Team vom Kundendialog der Bahn,
vor rund 2 Jahren hatte ich Sie angeschrieben wegen der nicht erlaubten Mitnahme von S-Pedelecs in Zügen. Die Regelung wurde mWn immer noch nicht geändert, obwohl es keinerlei vernünftige Begründung dafür gibt!
Und ehrlich gesagt ist es ein leichtes, diese zu umgehen indem das Kennzeichen abgenommen wird, dennoch wäre es sehr zu begrüßen, wenn die Mitnahme bundesweit klar erlaubt wäre. Schließlich stammt die aktuelle Regelung aus einer Zeit, in der „versicherungspflichtige“ Kleinkrafträder benzinbetrieben und schwer waren. Aber da nun bei 45 km/h S-Pedelecs baulich kein Unterschied zu 25 km/h Pedelecs besteht, ist diese äußerst widersinnig.
Besonders für die Mobilität im ländlichen Raum ist es eben doch oft sehr hilfreich, wenn man gelegentlich auch ein S-Pedelec mit der Bahn mitnehmen kann, besonders um größere Distanzen zu überbrücken oder z.B. wenn es wegen eines Defektes ausfällt.

Weitere Argumente habe ich in vorherigen Schreiben dargestellt, diese sind zusammengefasst in diesem Artikel:
https://pro-s-pedelec.de/an-dt-bahn-fuer-mitnahmeerlaubnis-in-zuegen/

Wie ist denn nun der Stand der Dinge, wird sich damit befasst? Woran scheitert es bisher?
Wiederholt bitte ich in Vertretung für den VCD darum, Kontakt zur zuständigen Abteilung herzustellen.
Ich danke für Ihre Bemühungen. […]“

 

Dies bekam ich zurück:

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Es tut uns leid, dass Sie mit unseren Beförderungsbedingungen nicht zufrieden sind.

Unter dem Link: https://www.bahn.de/agb Punkt 8. Mitnahme von Fahrrädern und Pedelecs finden Sie die aktuell geltenden Regelungen.

Ihre Anmerkungen haben wir erfasst und dem zuständigen Fachbereich zur internen Auswertung übermittelt.

Allerdings haben wir keinen Einfluss auf die Arbeitsweisen und internen Strukturen anderer Fachabteilungen.

 

Darauf noch meine Rückantwort:
Hallo liebes Team des Kundendialog Bahn,
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Wie schade, dass bei der Neuausgabe vom 10.12.2023, die – nicht nur von mir erwünschte – Regelung nicht angepasst wurde.
[…] aber ja, ich habe den entsprechenden Abschnitt gelesen: „Fahrräder mit Elektromotor (bis 250 Watt), deren Hilfsantrieb das Treten erleichtert (Pedelecs), dürfen mitgenommen werden“ – warum nur spielt die Watt-Zahl eine Rolle? Das hat doch beim Transport im Zug überhaupt keine Bedeutung. Ein S-Pedelec ist ja nur ein Pedelec das nicht bei 25 km/h gedrosselt wird, also der einzige Unterschied besteht in der Software auf dem Chip …
Man könnte ja einfach die Erwähnung der 250 Watt weglassen, und schon könnten auch regeltreue Fahrgäste die Kombination von Bahn und S-Pedelec als umweltfreundliche Mobilitätsalternative nutzen.

Übrigens werden in der European Declaration on Cycling S-Pedelecs den Fahrrädern zugeordnet: Seite 3 (3). https://transport.ec.europa.eu/[…]

Ich hoffe sehr, dass die Verantwortlichen sich damit beschäftigen, sich besinnen und baldmöglichst den Ausschluss der Mitnahme von S-Pedelecs beenden, da dieser einer vernünftigen Begründung entbehrt.

Darauf bekam ich leider nur als neue Antwort eine Auflistung, welche Fahrräder mitgenommen werden dürfen.

 

Also ist schon etwas frustrierend, dass das eigentliche Anliegen wohl nicht verstanden wurde …

Ähnliches schrieb ich auch noch an die Bayrische Eisenbahngesellschaft,
bis jetzt wurde nicht darauf reagiert.


„Vor meinem eigentlichen Anliegen, möchte ich auch kurz ein großes Lob für das 1-Euro-Fahrradticket los werden, Danke dafür!

Wegen der nicht erlaubten Mitnahme von S-Pedelecs in Zügen hatte ich „Die Bahn“ schon von rund 2 Jahren angeschrieben. Die Regelung – Ausschluss von Beförderung von „versicherungspflichtigen“ Fahrzeugen – wird leider auf Bundesebene leider weiterhin mWn immer noch nicht geändert, obwohl es keinerlei vernünftige Begründung dafür gibt!

Deshalb wende ich mich nun an Sie, die BEG, um anzuregen zumindest auf Landesebene die Bestimmungen entsprechend an den neuen Fahrzeugtyp S-Pedelec und damit fahrgastfreundlicher anzupassen, wie bereits in Niedersachsen geschehen.“


usw. wie oben

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