Kontakt zu ADFC Bayern und Bundesgeschäftsstelle

Nachtrag 2024-01: Der ADFC lud ein zu Vortrag und Gespräch:
Roland Huhn (Referent Recht – ADFC-Bundesgeschäftsstelle)
stellt Erwartungen an den Beitrag von S-Pedelecs zur Verkehrswende ebenso vor wie mögliche Auswirkungen auf den Radverkehr, wenn sie auf Radwegen zugelassen werden. Dazu hat er Studien aus Nachbarländern ausgewertet, in denen das S-Pedelec aufgrund anderer rechtlicher Bedingungen stärker verbreitet ist als in Deutschland.

Das größte Hindernis für eine stärkere Verbreitung des S-Pedelecs ist das Verbot der Radwegbenutzung – soweit besteht Einigkeit. Hersteller und Nutzer:innen von S-Pedelecs wünschen sich die Freigabe von Radwegen oder sogar die rechtliche Gleichstellung mit dem Fahrrad, wie beim Pedelec. Die Positionsfindung im ADFC ist noch nicht abgeschlossen und sollte diese Fragen berücksichtigen: Verträgt sich die Freigabe von Radwegen für schnellere Zweiräder mit dem Radverkehr? Ist der Umstieg vom Auto eine realistische Erwartung? Würde die Freigabe die Unfallgefahr erhöhen oder Komfort und Sicherheitsgefühl von Radfahrenden beeinträchtigen? Baden-Württemberg und 2023 auch Nordrhein-Westfalen haben durch Landesregelungen die Möglichkeit der Freigabe mit Zusatzzeichen „S—Pedelecs frei“ geschaffen. Wie könnte eine bundesweite Regelung für S-Pedelecs auf Radwegen lauten? Im Anschluss an den Vortrag besteht die Gelegenheit zur Diskussion.
Mein kleiner Bericht und Reaktion dazu dort

ADFC Bundesgeschäftsstelle

2022-03

von Roland Huhn, Referent Recht, Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC), Bundesgeschäftsstelle … 10117 Berlin E-Mail: roland.huhn@adfc.de
… Ein Positionspapier des ADFC gibt es nicht. Meine Ansicht können Sie dem beigefügten Radwelt-Manuskript entnehmen. Der Beitrag ist in Heft 1/2020 erschienen. …

Ich teile die Kritik des VCD Neustadt am VCD-Papier. Die Durchschnittsgeschwindigkeit von S-Pedelecs der Höchstgeschwindigkeit von Pedelecs gegenüberzustellen, ist irreführend. Es kommt auf die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit an, weil sie die Zahl der Überholvorgänge erhöht. S-Pedelecs würden ein drittes Geschwindigkeitsniveau oberhalb von 25 km/h auf die Radwege bringen, zusätzlich zu den bestehenden Geschwindigkeitsunterschieden zwischen langsameren und schnelleren Radfahrenden.

Bei aller Begeisterung auch einzelner ADFC-Mitglieder für das S-Pedelec sollte man nicht vergessen, dass der ADFC die Interessenvertretung der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen ist. Ein S-Pedelec ist kein Fahrrad und überschreitet die Grenzen menschlicher Leistung – im Unterschied zum Hybridfahrzeug Pedelec. Es gibt auch kein spezielles Verbot der Radwegbenutzung für S-Pedelecs: Mopeds dürfen dort auch nicht fahren. Nur Mofas sind außerorts erlaubt, sie haben aber eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (jedenfalls nominell).

Zum Schluss möchte ich auf den neuen Nationalen Radverkehrsplan 3.0 hinweisen. Auf Seite 24 kündigt die Bundesregierung an: „Grundlagen für ein sicheres Miteinander schaffen! Der Bund überprüft die Radwegebenutzungspflicht für Lastenräder und das Radwegebenutzungsrecht außerorts für S-Pedelecs.“

 

Mein Brief dazu:
Sehr geehrte Frau Peters und ggf. Andere, Es sei im ersten Quartal des Jahres noch erlaubt: Ich wünsche Ihnen noch ein schönes neues Jahr und viel Erfolg v.a. bei unserer gemeinsamen Sache Verkehrswende … U.a. habe ich Sie schon in den Podcasts von Katja Diehl und im „Antritt“ gehört. Danke dafür. Ich begrüße ganz allgemein die Aktivitäten des ADFC sehr, ich bin Radfahrerin aus tiefsten Herzen. Seit einer Weile bin ich ehrenamtlich u.a. über den VCD verkehrspolitisch aktiv (beim ADFC fühlte ich mich leider überhaupt nicht gehört …).
Im Speziellen bringe ich mich in die Diskussion um das Radwegeverbot für 45km/h S(peed)-Pedelecs insbesondere AUSSERORTS ein, da dies der Hauptfaktor ist, welches dessen Benutzung äußerst unaktraktiv macht, da es v.a. dem Sicherheitsbedürfnis der Nutzenden entgegensteht. Ich sehe im S-Pedelec wie viele Andere – besonders für den ländlichen Raum – eine große Chance, Autoverkehr zu reduzieren.
Leider spielen oft Bedenken eine Rolle, diese könnten große Nachteile für andere – schwächere – Verkehrsteilnehmer bedeuten. Ich weiß, auch der ADFC hat – vllt. verständlicherweise – eine kritische Haltung gegenüber dem Anliegen, man möge das generelle Nutzungsverbot für S-Pedelecs von Radwegen überdenken. Ich kenne den Weg von Tübingen, das Radwege per „S-Pedelec-Frei“-Schilder freigibt (dank einer Sondererlaubnis des Verkehrsministeriums BW). Gerne würde ich bei der Argumentation wissenschaftlich valide Ergebnisse benennen können, welche Erfahrungen bisher gemacht wurden – Der Tübinger OB Boris Palmer hatte mir nur knapp geantwortet, ihm käme nicht zu Ohren, dass es Probleme damit gäbe, von Untersuchungen wisse er nicht … Der AGFK-Baden-Würtenberg hat ein Positionspapier herausgegeben, welches empfiehlt Wege zumindest auf eine Eignung hin zu prüfen, ob die Nutzung mit S-Pedelecs gestattet werden kann – dieses hänge ich Ihnen einfach mal an. Ich würde es sehr schätzen, wenn sich der ADFC einer Diskussion öffnet, wie die Bedürfnisse von S-Pedelec-Fahrern berücksichtigt werden könnten. Sie sind – kann ich so von mir zumindest sagen – vorwiegend „Radfahrer“, die meist nur geringfügig schneller sind als sportliche „Bio“-Radfahrer, und bei günstigen Bedingungen auch mal 40km fahren können (und somit weitere Strecken bewältigen; darüber gibt es Untersuchungen). Im ebenfalls angehängten – noch nicht vollendeten – Arbeitspapier finden Sie Pro und Contra Argumente
Vielleicht kennen Sie das schon: https://www.vcd.org/artikel/s-pedelecs-umweltfreundliche-pkw-alternative/ Im NRVP wird es zumindest als ein Ziel formuliert, dass der Bund “ … das Radwegebenutzungsrecht außerorts für S-Pedelec“ überprüft (Seite 13). Bis auf nationaler Ebene Lösungen gefunden werden, wäre es erfreulich, wenn auch andere Bundesländer – so wie in BW – Befugnisse erhalten, eine Erlaubnis der Radwegenutzung nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten auszuweisen (siehe Tübingen).
Vielleicht haben Sie in Ihrer Position die Möglichkeit im Zuge des Dialogs mit den entspechenden politischen Organen weitere Überlegungen anzuregen, wie die Attraktraktivität der S-Pedelec-Nutzung gesteigert werden kann. Inzwischen habe ich mich an einige Forschungsinstitute gewandt mit dem Anliegen, das tatsächliche Nutzerverhalten/die Gefährlichkeit/Bedrohlichkeit von S-Pedelecs auf Radwegen zu untersuchen – evtl. im Rahmen einer Abschlussarbeit oä. (Befragungen von Tübinger Bürgern – da kann ich vielleicht sogar selber was machen per Online-Umfrage – Unfallstatistik, Auswertung der Situation in Belgien oder Schweiz usw.).
Es wäre erfreulich, wenn die Wissenschaft einen Betrag dazu leisten könnte, dass die strikte Straßenbenutzungspflicht – vor allem außerorts – für S-Pedelecs überprüft wird. Somit könnte das hohe Sicherheitsrisiko für deren Nutzung reduziert und deren Potential für die Mobilitätswende – v.a. für die Landbevölkerung – besser ausgeschöpft werden. Um diese Gefahren denen man in der Praxis ausgesetzt ist, zu verdeutlichen, habe ich dazu eine Fahrt auf der Bundesstraße auf Youtube veröffentlicht: https://youtu.be/SaOIeu_3wAY – Dies kann vllt. einen Beitrag leisten, mehr Bewußtsein für die Problematik zu schaffen, denn Bilder sagen mehr als tausend Worte … (die Videobeschreibung ergänzt allerdings das gezeigte), es wäre erfreulich, wenn Beauftragte im Bereich Fahrradverkehr Gebrauch davon machen.
Wird das Thema derzeit beim ADFC behandelt? Bisher erschien mir der ADFC den Belangen von S-Pedelec-Nutzern leider wenig aufgeschlossen, was ich bedaure, denn ich meine wir sitzen im selben Boot bzw. haben auf jeden Fall dieselben Wurzeln 🙂 , bevor ich mir aus praktischen Gründen ein S-Pedelec zugelegt habe, war ich wie viele andere kontinuierlich fast ausschließlich auf all meinen Wegen per Biorad unterwegs (bei Wind und Wettter und mit Kindern im Anhänger usw.) Gerne bleibe ich auch weiterhin mit Ihnen im Gespräch und freue mich über Rückmeldung …

Schriftwechsel ADFC-Bayern

2022-02 Das selbe nochmal „in grün“:

hier nun Brief an und Antwort von Paulus Gunter:

Sehr geehrter Herr Guter, Es sei Anfang Februar noch erlaubt: Ich wünsche Ihnen noch ein schönes neues Jahr und viel Erfolg v.a. bei unserer gemeinsamen Sache Verkehrswende … Durch die Weact-Petition „Neue Parkgebührenverordnung für BAYERN“ bin ich auf Sie aufmerksam geworden und Sie engagieren sich lt. Webseite für das Radgesetz Bayern, was ich auch für äußerst unterstützenswert halte. Seit einer Weile bin ich ehrenamtlich u.a. über den VCD verkehrspolitisch aktiv.
… siehe oben

denn ich meine wir sitzen im selben Boot bzw. haben auf jeden Fall dieselben Wurzeln :).
Gerne bleibe ich auch weiterhin mit Ihnen im Gespräch und freue mich über Rückmeldung …

Antwort:
… herzlichen Dank für die Zusendung und Schilderung.

Ich habe das Thema in den ADFC Landesvorstand weitergeleitet, wir werden dort besprechen, wie wir mit dem Thema fortfahren. Ich melde mich im Anschluss wieder, das kann aber durchaus ein paar Wochen dauern. Herzliche Grüße

 

Anmerkung: Sonst ist da nicht viel daraus geworden, Herr Gunter war – so wie ich auch – rege beschäftig wegen des Radentscheids Bayern

Nachtrag 2024
Ich hab da noch eine Mail gefunden, die ich 2019-04 an den ADFC geschickt hatte, ob ich eine Antwort bekam, ist ungewiss, ich hab keine abgespeichert.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich weiß nicht (ob schon andere in dieser Sache aktiv geworden sind und) inwieweit der ADFC für mein Anliegen als zuständig angesehen werden kann, falls nein, würde ich mich über Rückmeldung freuen an wen ich mich alternativ wenden kann. Es wäre zu begrüßen, wenn der ADFC als Vereinigung mit großer Reichweite sich dessen annimmt, sei dies auf politischem Wege oder zumindest indem er die Öffentlichkeit informiert über die Existenz des neuen Fahrzeugtypus der „Schnellen“ Pedelecs. Bisher war ich „normaler“ Fahrradfahrer, wegen zunehmendem Alter, aber auch für längere Strecken (oft von einfach 20 km) schätze ich das S-Pedelec – auch wenn es rechtlich nicht als Fahrrad gewertet wird (Elektrounterstützung bis zur maximalen von Geschwindigkeit 45 km/h, damit rechtlich ein Moped/Kleinkraftrad) bin ich weiterhin von den selben Problemen betroffen (und ich muss auch weiterhin meine Muskelkraft  aufwenden :-)) bzw. sehe mich definitiv als Radfahrer. Gerne würde ich auch unter dem Dach des ADFC (Nicht als Einzelperson) in der Sache aktiv werden und hoffe auf Zusammenarbeit.

Zum Problem: Kürzlich hatte ich bei einer Fahrt Kontakt mit der Polizei, die auch eher ratlos war, wie man vernünftig handeln solle: Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen werden ich und die anderen Verkehrsteilnehmer kontinuierlich mit einem gravierenden Sicherheitsproblem konfrontiert. Da ein S-Pedelec als Kraftrad behandelt wird, muss der Fahrer – auch stark befahrene Bundes – – Straßen nutzen (darf nicht auf den Radweg!). Ich fuhr in dem Fall auf der B2 (von Fürstenfeldbruck Richtung Puchheim), die von hinten überholenden Fahrer sind aufgrund des Erscheinungsbildes „Fahrrad“ nicht darauf eingestellt wie schnell es ist, dadurch dauert der Überholvorgang länger, oft werde ich dann beim Wiedereinscheren waghalsig geschnitten (vllt. auch um mich zurechtzuweisen) oder es wird oft auch mal recht knapp mit den entgegenkommenden Fahrzeugen. Besonders zu Hauptverkehrszeiten bange ich im Minutentakt um mein Leben und auch für den Autoverkehr ist es viel gefährlicher. Zudem behindert ein ca. 40 km/h Fahrzeug auch den Verkehrsfluss auf einer 100 km/h Strecke.

Sogar die Polizeibeamten – die sich erst zu den genauen Bestimmungen kundig machen mussten – waren irritiert, dass ich mich zwar rechtlich korrekt verhalten habe, aber auch sie sahen die Situation als höchst gefährlich an und hätten mir lieber den Fahrradweg empfohlen.

Im Übrigen werde ich bei jeder Fahrt unzählige Male angehupt, da nicht verstanden wird, dass es sich rechtlich „nicht“ um ein Fahrrad handelt.

Auch hinsichtlich der angestrebten Klimaschutzziele, sollten die Bedingungen für die Nutzung von S-Pedelecs verbessert werden, da deren vom gesetzlichen Rahmen abhängigen Attraktivität (vor allem für Pendler von mittellangen Wegen) Autoverkehr vermeiden helfen kann.

Ich hoffe, dass die gesetzgebenden Organe auf die Problematik aufmerksam werden und Sonderregeln für S-Pedelecs erarbeiten (evtl. nach schweizer Vorbild).

Gerne stehe ich auch für weiteren Austausch zum Thema zur Verfügung …

 

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