an Fahrradbeauftragte und AGFK von Stadt und LK- München
Sehr geehrter Herr Diehr und Herr Paul, Fahrradbeauftragte von Stadt und Landkreis München
und sehr geehrte Mitarbeiter:innen des Koordinationsbüros des AGFK Bayern = Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen
Die gibt es in den verschiedenen Bundesländern, schreibt ggf. auch an Eure AGFK
… Da mein Anliegen nicht nur meinen unmittelbaren Landkreis betrifft und ich mit meinem S-Pedelec auch im weiteren Umkreis unterwegs bin, leite ich einen Schriftwechsel weiter, den ich mit der Stadt Puchheim und dem Landratsamt Fürstenfeldbruck hatte. Ich möchte damit auf die Problematik aufmerksam machen, dass außerorts das generelle Benutzungsverbot für Radwege für S-Pedelecfahrer:innen extreme Sicherheitsrisiken zur Folge hat (auch für den Autoverkehr!) . Ich erhoffe mir auch, dass Sie meine Hinweise ggf. in die lokale Arbeit und die beim AGFK miteinfließen lassen, oder dies im Idealfall letztlich auch Einfluss auf die STVO hat und damit das entscheidende K.O.-Kriterium für S-Pedelecs aus der Welt schafft, und somit einen Beitrag zur Verkehrswende leistet. Gerne bin ich an weiterem Austausch interessiert
Antworten: …
LRA München Jens Diehr, Landratsamt München, Sachgebiet 3.3.1.1 – Mobilitätsplanung
Ihr Problem kann ich nachvollziehen, allerdings können wir als Verwaltung auf sie StVO nicht direkt einwirken. Als vermittelnde Organisation zwischen Verwaltung und Politik ist die AGFK eine gute Anlaufstelle, hier haben Sie Ihr Problem ja bereits angebracht. Weiter kann ich noch den Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC) als Anlaufstelle empfehlen. Alternativ können Sie natürlich auch direkt an die Politik herantreten. Herr Diehr hatte die Nachricht auch an einige Andere weitergeleitet, zumindest wird die Problematik damit etwas bekannter …
Sarah Guttenberger, AGFK Bayern, Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e. V., Geschäftsführerin
Tel +49 (0)9131/616-8188, Email sarah.guttenberger@agfk-bayern.de, Web www.agfk-bayern.de
vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich der Freigabe von Radwegen für S-Pedelecs.
Die generelle Freigabe für S-Pedelecs wird aus fachlicher Sicht bisher bundesweit überwiegend nicht befürwortet. Insbesondere bei gemeinsamen Geh- und Radwegen können schnell Konflikte mit den schwächsten Verkehrsteilnehmern, den Fußgängern, entstehen. Deshalb bedarf es einer sehr gründlichen Prüfung, inwiefern außerorts Wege für S-Pedelecs freigegeben werden können – gemäß StVO ist dies momentan auch noch nicht zulässig.
Gerne kann die AGFK Bayern bei ihren Mitgliedskommunen einen entsprechenden Meinungsbildungsprozess anstoßen.
Eine Weile später hatte ich vom AGFK-BW dazu passend dies bekommen:
Aus Baden-Württemberg habe ich folgende Information zum Thema: Im Sommer hat die AGFK-BW beigefügte Position und Empfehlung zur Freigabe von Strecken für S-Pedelecs beschlossen. Bitte beachten Sie darin auch die Info zum im untenstehenden Mailverlauf angesprochenen „Tübinger Modell“. Es handelt sich dabei nicht um ein kommunales Modell, sondern um eine von der Obersten Straßenverkehrsbehörde erlassene Regelung zur Verwendung des Zusatzzeichens „S-Pedelec frei“.