geeigneter Helm fürs S-Pedelec gesucht – ECE und NTA

Früher oder später steht immer wieder mal das Thema neuer Helm an.
Ja, klar Motoradhelme mit ECE-Zulassung gibt es reichlich, aber zum S-Pedelec-Fahren sind die völlig ungeeignet – zu schwer und viel zu wenig Belüftung, zumindest im Sommer droht, dass man damit ohnmächtig vom Radl fällt.
In Foren wird auch immer wieder hin-und her diskutiert, wie es um einen „geeigneten“ Helm steht, z.B. bei Facebook in der Gruppe 45km/h S-Pedelec und im Pedelecforum
Dann sucht man also das halbe Internet ab, zuerst nach geeigneten Modellen, kaum findet man überhaupt Angaben zur Zulassungsart, oft sind diese verwirrend und oder zweifelhaft.
Der einzige mir bekannte Helm, der zweifelsfrei als rechtlich unbedenklich angesehen werden kann ist der Cratoni Vigor, für 300 €, denn er erfüllt die für Deutschland gültige die Motorradhelm-Norm (ECE-R 22.05), sowie auch die niederländische S-Pedelec-Norm (NTA 8776), die aber bisher in Deutschland nicht Rechtssicherheit genießt … (siehe unten …)

Mit dieser Norm werden einige Helme angeboten, ich hab mich für jetzt z.B. den Lazer Anverz-NTA Urban entschieden, vorher hatte ich für den Winter schon länger einen Giro Bexley mit NTA und für den Sommer den Casco speedairo Rennradhelm, ich fühle mich mit allen Modellen zwar durchaus gut vor Kopfverletzungen geschützt, allerdings bin ich auch mit NTA-Norm rechtlich eben nicht auf der sicheren Seite, da deren Eignung nicht nachgewiesen ist.
Kürzlich schrieb ich dann an einen Bekannten:
„Weiter bleibt offen, welche Ansprüche man als selbst Geschädigter hat, z.B. auch wenn man keinen ECE Helm getragen hat, ein Thema mit dem ich mich schon eine Weile beschäftige, aber leider noch keine rechtssicheren Auskünfte bekommen habe.“
Weitere NTA 8776 zertifizierte Helme, die mir gerade so einfallen sind der POC Kortal, der Abus Pedelec 2.0 ACE und der Electra Commute …

Also hatte ich dann mehrere Anfragen rausgeschickt, Auszüge meiner Schreiben und Antworten im Folgenden

Da ich das für am interessantesten halte, erst

 Antwort vom BMDV, Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Referat Bürgerservice:

„Nach Rücksprache mit der Fachabteilung können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Gemäß § 21a Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung muss derjenige, der Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Geeignet sind Schutzhelme, die zum Schutz von Motorradfahrenden hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Kopf des Motorradfahrers während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen.
Ob tatsächlich eine ausreichende Schutzwirkung vorliegt, ist im Zweifel in jedem Einzelfall zu klären und hängt insbesondere auch von dem Zustand des jeweiligen Helmes ab.
Es wird um Verständnis gebeten, dass dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr eine Bewertung oder Begutachtung einzelner technischer Sachverhalte nicht möglich ist. Gemäß § 14 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien dürfen Rechtsauskünfte, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordern, grundsätzlich nicht erteilt werden.
Bei einem Motorradschutzhelm, der nach Regelung Nr. 22 (ECE-R 22.05) der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Schutzhelmen und deren Visiere für Fahrer und Beifahrer von Krafträdern und Mopeds genehmigt wurde, ist die Eignung nachgewiesen.
Da bislang weder auf EU-Ebene noch auf Ebene der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) harmonisierte spezielle Anforderungen an Schutzhelme für sogenannte S-Pedelecs vorhanden sind, hat das BMVI die Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt, geeignete Anforderungen an Schutzhelme für S-Pedelecs und E-Bikes zu erarbeiten.
Die Norm NTA 8776 ist die nationale niederländische Norm für S-EPAC Helme (S-EPAC = S-Pedelec). Diese basiert auf der Norm EN 1078, welche die Prüfungen und Anforderungen an Fahrradhelme definiert. Nach hiesigem Kenntnisstand erarbeitet das europäische Normungskomitee CEN/TC 158 derzeit eine Norm für S-Pedelec Schutzhelme (Helmets for S-EPAC riders), die bislang noch nicht fertiggestellt/ veröffentlicht ist. Das europäische Normungskomitee hat den Inhalt der Norm NTA 8776 (Version NTA 8776:2016-12) in die laufenden Arbeiten einbezogen.“
Das war die Antwort vom Bayer. Staatsministerium des Innern für Sport und Integration… Sachgebiet C4

Wie Sie richtig darlegen besteht für S-Pedelecs (bis 45 km/h) eine Helmtragepflicht, da sie als Kraftfahrzeuge gelten. Eine Definition für Helme die „geeignet“ sind (die durch den Bund erfolgen müsste), ist in der bundesrechtlichen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) nicht mehr aufgeführt. Zulässig sind nunmehr amtlich genehmigte Schutzhelme (nach ECE-Regelung Nr. 22) gebaut, geprüft, genehmigt und gekennzeichnet und Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung (nicht gegeben z. B. bei Bauarbeiter- Feuerwehr- Radfahr- oder Stahlhelmen der Bundeswehr). Inwieweit Helme nach der Norm NTA 8776 geeignet wären, ist vom Bundesgesetzgeber zu klären.

Mein ursprüngliches Schreiben an die Polizei, Bürgerservice Bayern, da Zeichenanzahl begrenzt, kompakt:
„Für S-Pedelecs ist ein Helm vorgeschrieben. Im Netz aber auch bei Polizei widersprüchliche Informationen dazu, was ein „geeigneter Helm“ sei.
Muss dieser zwingend ein ECE-Zeichen tragen? Gilt die holländische Norm NTA 8776 für E-Bike Helme (dort für S-Pedelecs erlaubt) als „geeignet“ (für mich augenscheinlich, ja!), sie garantiert eine Einhaltung der dafür geltenden Normen.
Für Rechtssicherheit v.a. bzgl. Versicherungsfragen wäre mehr Klarheit erfreulich (auch für Mopedfahrende). Welche Behörde wäre für die Definition/ Festlegung der Eignung für S-Pedelec zuständig? Motorradhelme sind wg Anstrengung völlig ungeeignet und Angebot für „Fahrradhelme“ mit ECE kaum vorhanden!
Beim ADAC dazu diese Info: „Obwohl in Deutschland das Tragen eines ECE-Helms nicht zwingend vorgeschrieben ist … wird empfohlen einen ECE Helm zu tragen.“
Ich danke für weiterführende Informationen 🙂 und auch evtl. Weiterleitung an BMDV
…“

 

Desweiteren noch Kommunikation mit Herstellern

An Lazersports:

„Ich habe die ich hab die Tage den tollen Helm Lazer Anverz-NTA Urban bekommen, sogar mit integrierter Gopro Halterung.
Er wird angeboten als S-Pedelec-Helm, was eigentlich irreführend ist: dieser Helm hat zwar die holländische Norm NTA 8776 für E-Bike Helme (dort für S-Pedelecs erlaubt), dieser hat aber keine ECE-Zulassung (kein Zeichen im Helm), die für eine zweifelsfreie Erlaubnis zur Nutzung mit einem S-Pedelec in Deutschland erforderlich ist, wie mir kürzlich ein Polizeibeamter – erklärt hat …
Versicherungsrechtlich könnte es bei Unfall auch Probleme geben.
§ 21a Abs. 2 StVO schreibt einen „geeigneten Schutzhelm“ vor.
Beim ADAC dazu diese Info: „Obwohl in Deutschland das Tragen eines ECE-Helms nicht zwingend vorgeschrieben ist …“ wird empfohlen einen ECE Helm zu tragen.“
Allerdings ist die Lage weiterhin nicht ganz eindeutig, ich habe weitere Anfragen bei den Behörden ausstehen …
Nun die Frage an Sie bei Lazer: Entspricht die NTA 8776 Norm auch ausreichend der Anwendung der Prüfnorm ECE-R 22? Wenn ja, wäre es toll, wenn dies auch anhand eines ECE-zeichens erkennbar wäre. Wenn nein, wäre es erfreulich, wenn Lazer darauf hinwirkt, sodass dieser schöne Helm auch in Deutschland rechtssicher zum Fahren mit dem S-Pedelec genutzt werden könnte. (Für mich wirkt er jedenfalls als gut geeignet!)“

Deren Rückmeldung

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Firma Paul Lange & Co. Ist der Großhändler für LAZER in Deutschland, Ihre Email wurde daher an uns weitergeleitet.

Wie Sie richtigerweise beschrieben haben, gibt es (noch) keine exakte rechtliche Grundlage für das Helmtragen auf S-Pedelecs und wir befinden uns in einer Grauzone, da eigentlich ein Motorrad-Helm vorgeschrieben wäre.. Vorreiter hier sind die Benelux-Länder, wo die NTA-Norm seit Jahren gilt. Diese erfüllt europaweite Standards und wird in dieser Form früher oder später auch bei uns eingeführt – warum das bis heute nicht passiert ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Die Mühlen hier mahlen eben sehr langsam…

Mit der NTA 8776 Norm haben Sie in Bezug auf Sicherheit in jedem Falle eine geprüfte (wenn auch nicht in Deutschland in Gesetzestexten ausgewiesene) Sicherheit und erfüllen daher die Vorgaben eines „geeigneten Schutzhelm“

 

Ganz ähnlich hatte ich geschrieben an Trekbikes:
“Hallo liebes Team von Elektra,

Ich hatte mich für den Electra Commute Mips Bike Helm für Nutzung mit dem S-Pedelec interessiert, ein Händler schrieb mir dazu: „Auf explizite Nachfrage bei der Fa. Electra wurde mir soeben bestätigt, dass der Helm in Deutschland für die Nutzung zugelassen ist.“
Ich bin aber weiterhin skeptisch, ob das wirklich zutreffend ist …

Er wird angeboten als S-Pedelec-Helm, Ich meine das ist irreführend: dieser Helm hat zwar die holländische Norm NTA 8776 für E-Bike Helme (dort für S-Pedelecs erlaubt), dieser hat aber keine ECE-Zulassung (kein Zeichen im Helm), die für eine zweifelsfreie Erlaubnis zur Nutzung mit einem S-Pedelec in Deutschland erforderlich ist, wie mir kürzlich ein Polizeibeamter – erklärt hat …

Versicherungsrechtlich könnte es bei Unfall auch Probleme geben.

§ 21a Abs. 2 StVO schreibt einen „geeigneten Schutzhelm“ vor.

Beim ADAC dazu diese Info: „Obwohl in Deutschland das Tragen eines ECE-Helms nicht zwingend vorgeschrieben ist …“ wird empfohlen einen ECE Helm zu tragen.

Allerdings ist die Lage weiterhin nicht ganz eindeutig, ich habe weitere Anfragen bei den Behörden ausstehen …

Nun die Frage an Sie bei Elektra: Entspricht die NTA 8776 Norm auch ausreichend der Anwendung der Prüfnorm ECE-R 22? Wenn ja, wäre es toll, wenn dies auch anhand eines ECE-zeichens erkennbar wäre. Wenn nein, wäre es erfreulich, wenn Electra darauf hinwirkt, sodass dieser Helm auch in Deutschland rechtssicher zum Fahren mit dem S-Pedelec genutzt werden könnte. (Für mich wirkt er jedenfalls als gut geeignet!)

erfüllt die der Helm auch die Vorgaben für ECE – Die Kennzeichnung mit dem E in dem Kreis und der Prüfnummer verweist ausreichend auf die Anwendung der Prüfnorm ECE-R 22. …“

Antwort:
… Das Thema ist leider nicht ganz so einfach und eindeutig.

Grundsätzlich ist die Vorschrift auf dem S-Pedelec einen «geeigneten Helm» zu tragen. Was man unter geeignet versteht ist nirgends genau festgehalten.

Es gibt einige Parteien welche die ECE R 22 Norm Empfehlen. Diese Norm ist für Motorradhelme / Rollerhelme. Welche eigentlich aufgrund von Belüftung etc. eher schlecht zum Radfahren geeignet sind.

Reine Fahrradhelme haben die Norm EN1078. Hier hat man Grundsätzlich das Problem, das diese Helme nur bei einer Geringeren Geschwindigkeit getestet werden (Allerdings fahren Rennradfahrer auch mit solch einem Helm mit weit über 50 km/h).

Die NTA 8776, wonach unser Helm getestet ist, basiert auf einer Niederländischen Norm, welche speziell für S-Pedelecs gemacht wurde (in den allermeisten anderen Ländern gibt es laut Gesetz gar keine S-Pedelecs sondern nur Leichtkrafträder / Mofas / Roller wodurch es auch keine extra Norm gibt).
Dadurch das diese Norm speziell für S-Pedelecs gemacht wurde, kann man hier aber auch Helme bauen, welche für ein Radfahrer sinnvoll sind, Thema Belüftung und Gewicht.

Was also geeignet ist, hängt hier aktuell vom Auge des Betrachters ab. Rechtlich festgelegt, ist hier aktuell aber nichts. …“

In der Facebook-Gruppe kam auch dieser Hinweis auf eine Anfrage an den Dt BT – „Stellenwert des Fahrradverkehrs für die Bundesregierung“, schon von 2012, aber noch nicht ganz verjährt, Pos. 34

 

Zu guter Letzt möcht ich auch wieder meinen eigenen Senf dazugeben:

Irgendwie ist es doch absurd, dass es wohl – wie ich es verstehe – EINE Norm FÜR ALLE Motoradhelme gibt, nach der sollen 250 km/h-Fahrende genauso gut geschützt sein, wie diejenigen, die max. 45 km/h fahren. Heißt im Umkehrschluss, ich soll, obwohl ich mich körperlich betätige – bei über 35 schon recht intensiv -, einen entsprechend schweren Helm tragen, der auch auf 5x so hohe Geschwindigkeit ausgelegt ist. Also da besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf seitens der Gesetzgebung …

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