erneutes Schreiben an BMVI usw., mit Hinweis auf Video "S-Pedelec auf Bundestrasse"

Ich habe den Link für zuvor genanntes Video rausgeschickt an  sämtliche AGFKs, ans BMVI, meine LR-Ämter, VCD. (Der ADAC hat es auch bekommen mit einem Anschreiben Bezug nehmend auf meine Anfrage vor 2 Jahren … mehr)

Text war folgender:
Betreff: Wegenutzung für S-Pedelecs außerorts entlang von Schnellstraßen 
Sehr geehrte Damen und Herren, vor einer Weile schrieb ich Einige von Ihnen an wegen der Gefahren, denen S-Pedelec-Fahrende v.a. auf Schnellstraßen ausgesetzt sind (und habe vorgeschlagen, zumindest eine „Tübinger Lösung“ anzustreben, Ausweisung von Radwegen „für S-Pedelec frei“, solange das Problem nicht einheitlich durch die STVO behoben wird) Um diese zu verdeutlichen, habe ich dazu eine – nun vollständige – Fahrt auf der Bundesstraße auf Youtube veröffentlicht:

 Gerne kann der Link weitergegeben werden, ich hoffe das Video kann ein Beitrag leisten, mehr Bewußtsein für die Problematik zu schaffen, denn Bilder sagen mehr als tausend Worte … (die Videobeschreibung ergänzt allerdings das gezeigte), es wäre erfreulich, wenn Sie in Ihrer Funktion als Beauftragte im Bereich Fahrradverkehr Gebrauch davon machen. Zu den unten im Schriftverkehr mit meinem LRA genannten Argumenten für eine Benutzungserlaubnis von Radwegen entlang von Schnellstraßen, möchte ich noch einiges ergänzen zu den Bedenken, die ich immer wieder als Antworten bekomme:
  – Es ist ein leichtes diese an eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu koppeln, allen Führerscheininhabern, wird zugetraut solche einzuhalten
  – wer ein (S-)Pedelec fährt, wird allein schon aus Eigennutz es vermeiden, eine Kollision mit z.B. einem Fußgänger und damit einen evtl. schmerzhaften Sturz zu riskieren, er ist nicht weniger verletzlich als andere Radfahrer (genauso würde er/sie auch umsichtig seine Kinder in einem Anhänger transportieren, was ja – leider – auch verboten ist …)
  – Nur aus Angst vor ein paar wenigen potentientiellen „Rowdies“ alle anderen S-Pedelec-Fahrenden erheblichen Gefahren auszusetzen, ist meiner Meinung nach nicht verhältnismäßig (Raser auf Autobahnen werden ja notgedrungen leider auch in Kauf genommen)
  – S-Pedelecs müssen per Muskelkraft angetrieben werden, im Gegensatz zu einem Verbrenner-Moped kann man eben nicht einfach mit einer Drehung der Hand 45km/h erreichen, sie werden als Fahrräder wahrgenommen und deshalb auf der Straße angefeindet, sie verursachen keine stinkenden Emmisonen und keinen Lärm
– anstatt für viel Geld unzählige „für S-Pedelec frei“- Schilder zu installieren, wäre eine „Belgische Lösung“ (Freigabe von Radwegen entlang von Straßen bei denen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit über 50km/h liegt) auf jeden Fall „eleganter“ und extrem viel billiger (auch bereits vorgeschlagene technischen Lösungen, das S-Pedelec auf dem Radweg zu drosseln halte ich nicht für zielführend, macht S-Pedelecs wiederum komplizierter, bei Autos „vertraut“ man ja auch auf den Fahrer)
  – Nicht nur die S-Pedelec-Fahrer:innen, sondern auch der Autoverkehr ist einem erhöhten Sicherheitsrisiko ausgesetzt, ich meine, auch das ist ein wichtiges Argument für zeitnahe Änderungen in der STVO. Auch viele andere Betroffene (die übrigens wie ich meist gesetzteswidrig an zu gefährlichen Straßen den den Radweg nutzen – trotz schwerwiegender versicherungsrechtlicher Unwägbarkeiten – wie man in vielen Foren lesen kann) wünschen sich sehr, dass ein Umdenken in Gang kommt, auch im Bezug auf die Klimaziele wäre dies ein Gewinn, je schneller desto besser … zumindest ist das Thema ja im NRVP schon in einer Randbemerkung erwähnt, das weckt ja etwas Hoffnung. Ich wünsche Ihnen Allen ganz allgemein viel Erfolg für Ihre Projekte den Fahrradverkehr zu fördern 🙂
 Mit freundlichen Grüßen von Anja Herz, aus Eichenau, Umland München

Ursprünglicher Schriftwechsel mit dem LRA, den ich den meisten der Empfänger zuvor geschickt hatte.

Sehr ähnlich war ein Schreiben an das bayrische Staatsministerum für Verkehr,
ich bekam diese Antwort:

… vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10. Oktober 2021 an das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, in der Sie bezogen auf S-Pedelecs anfragen, warum dieselben außerorts auf der Fahrbahn fahren müssen.Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) unterstützt den Fahrer mit einem Elektromotor bis maximal 250 Watt während des Tretens bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h und gilt rechtlich als Fahrrad. Die schnellen Pedelecs, S-Pedelecs genannt, funktionieren ähnlich wie ein Pedelec. Die Tretunterstützung wird aber erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. S-Pedelecs sind keine Fahrräder, sondern Kleinkrafträder. Wie Mofas, Mopeds und auch andere Kleinkrafträder müssen S-Pedelecs grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren. Ihre Benutzung im Straßenverkehr setzt u.a. eine Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes oder eine Einzelbetriebserlaubnis, ein Versicherungskennzeichen und das Tragen eines Helms voraus. Zudem muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt und im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM sein. Ein Auto-Führerschein der Klasse B schließt auch die Klasse AM mit ein.S-Pedelecs sind erheblich schneller und erreichen aufgrund der vorgenannten Eigenschaften regelmäßig recht hohe Geschwindigkeiten. Die Anforderungen an die Dimensionierung der Radverkehrsanlagen berücksichtigen solche Geschwindigkeiten nicht mit der Folge, dass etwa sichere Überholvorgänge von S-Pedelec-Fahrern mit anderen Zweiradfahrern auf Radwegen regelmäßig nicht möglich wären. Insofern ist es konsequent, dass S-Pedelecs die Fahrbahn benutzen müssen.Für Fahrten außerorts stellt die bundesrechtliche Regelung der Straßenverkehrs-Ordnung kein Zusatzschild zur Verfügung, womit Radwege für S-Pedelecs in Ausnahmefällen abschnittsweise freigegeben werden könnten. Die Einführung eines entsprechenden Zusatzschildes fiele in Bayern in den Verantwortungsbereich des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Anregung nicht unmittelbar an die Kolleginnen und Kollegen des Innenministeriums weitergeben. Die Gefährdungspotentiale der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer müssen sehr sorgfältig abgewogen werden, um im begründeten Ausnahmefall auch ausnahmsweise die Mitbenutzung von straßenbegleitenden Radwegen außerorts für S-Pedelecs zu eröffnen. In der Regel handelt es sich außerorts nicht um isolierte Radwege, sondern um gemeinsame Geh- und Radwege, d.h. diese Wege werden auch von Fußgängern mitbenutzt. Die dadurch auftretenden hohen Geschwindigkeitsdifferenzen gilt es möglichst zu vermeiden. Zudem sind die Wege überwiegend geländenah trassiert und für das zügige Befahren mit S-Pedelecs nur eingeschränkt geeignet. Die Haltung der Fahrradverbände ist ebenfalls uneinheitlich. Daher sehen wir kaum Anwendungsbereiche für ein Zusatzschild „S-Pedelecs frei“.Seien Sie versichert, Frau Herz, dass es der Bayerischen Staatsregierung ein Anliegen ist, individuelle Mobilität in Beruf und Freizeit möglichst uneingeschränkt zu gewährleisten. Die Bürgerinnen und Bürger sollen die freie Wahl haben, wie sie sich fortbewegen wollen. Die Stärkung der Nahmobilität durch verbesserte Angebote für Fußgänger und Radfahrer ist dabei ein wichtiger Baustein der bayerischen Verkehrspolitik. So hat sich Bayern etwa bei der Radverkehrs-Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung, die am 28. April 2020 in Kraft getreten ist, mit einer Vielzahl von Anträgen über den Bundesrat eingebracht und etwa durchgesetzt, dass Personen ohne Altersbeschränkung auf Lastenrädern (nicht nur auf Anhängern) transportiert werden dürfen, wenn die Räder hierfür geeignet sind.Mit freundlichen Grüßen
Max-Florian Göhring, Regierungsrat, Referat 67 – Radverkehr, verkehrliche Maßnahmen zur Luftreinhaltung
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, München, Telefon: 089 2192-02,
E-Mail: referat-67@stmb.bayern.de, Internet: www.stmb.bayern.de, Karriere: www.ich-bau-bayern.de

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