GDV/UDV (Gesamtverband/Unfallforschung der Versicherungen) – Auswertung bzgl. S-Pedelecs?

GDV/UDV (Gesamtverband/Unfallforschung der Versicherungen) - Auswertung bzgl. S-Pedelecs?

Ich war weiter in Kontakt mit Dr. Anja Huemer (TU-Braunschweig, Verkehrspsychologie) – sie hat mir geraten beim GDV/UDV (Gesamtverband/Unfallforschung der Versicherungen) erst mal eine unverfängliche Anfrage zu stellen, diese habe ich dann geschickt:
Sehr geehrter Herr Brockmann!
Seit einer Weile beschäftige ich mich mit der Sicherheit des Radverkehrs.
U.a. fände ich Daten interessant zum Unfallgeschehen von S-Pedelecs im Vergleich zu Pedelecs bzw. Fahrrädern. Ich kenne den Foschschungsbericht Nr. 27 „Pedelec naturalistic cycling study“, da wird dies allerdings nur am Rande behandelt. https://www.udv.de[…]27-pedelec-naturalistic-cycling-study-data.pdf in Kurzform: https://www.udv.de[…]-neues-risiko-pedelec–data.pdf
Gibt es dazu schon Auswertungen der Versicherungsunternehmen?
Mir ist bekannt, dass beim Erwerb des Versicherungskennzeichens die Art des Leichtfahrzeugs erfasst wird, somit könnten auch anhand der Unfallmeldungen eingeschätzt werden, welches Gefährdungspotential von S-Pedelecs ausgeht.
Falls dies noch nicht der Fall ist, möchte ich hiermit dazu anregen, eine solche Auswertung vorzunehmen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Auskunft geben könnten oder mir ggf. andere relevante AnsrechpartnerInnen benennen, die auf diesem Gebiet tätig sind. …

 

Ein Herr vom GDV/UDV (Gesamtverband/Unfallforschung der Versicherungen) hat telefonisch geantwortet: man verfüge nicht über solche Daten und habe auch nicht vor solche zu erheben.
Mir wurde nicht viel erklärt, aber die UVD hat wohl nicht Einblick in die Daten der „Versicherungen“/ des GDV das sind Wohl verschiedene Paar Schuhe …
Und die Forschungsabteilung hat wohl keine übrigen Ressourcen sich mit dieser – versicherungstechnisch wahrscheinlich eher nebensächlichen – Frage zu befassen.

Von anderer Quelle bekam ich diese Auskünfte:

Die Haftpflichtversicherung muss gerade dann zahlen, wenn es schuldhaft zu einem Schaden kommt, weil Vorschriften der StVO missachtet wurden (und für Schäden durch Kraftfahrzeuge auch ohne Verschulden, wenn sie „beim Betrieb“ des Kfz entstanden sind). Selbst bei grob fahrlässigem Handeln ist die Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig. Das ist in anderen Versicherungssparten anders, vor allem in der Sachversicherung. In der Haftpflichtversicherung schadet nur Vorsatz, der sich außerdem auf den Schadenseintritt beziehen muss. § 103 Versicherungsvertragsgesetz, Herbeiführung des Versicherungsfalls: „Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich den bei dem Dritten eingetretenen Schaden herbeigeführt hat.“ Für den Ausschluss reicht es nicht, dass eine Vorschrift bewusst übertreten wurde – es sei denn, die versicherte Person denkt: „Wenn dadurch ein Schaden eintritt, ist mir das egal“. Denn das wäre bedingter Vorsatz hinsichtlich des Schadens. (Noch) fahrlässig wäre Handeln mit dem Gedanken „Es wird schon nichts passieren“.

Ein Regress des Versicherers ist auf 5.000 Euro begrenzt und gilt nur bestimmte Pflichtverletzungen. Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis (beim S-Pedelec denkbar) würde darunter fallen, aber nicht ein Verstoß gegen die StVO-Vorschriften zur Fahrbahnbenutzung:
https://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/__5.html

 

Später noch diese Ergänzung:

Vorsatz ist schwer nachzuweisen. Das gilt auch für Verkehrsordnungswidrigkeiten, für die der Bußgeldkatalog bei Vorsatz eine Verdoppelung des Bußgelds vorsieht, denn seine Regelsätze sind für die fahrlässige Begehung bestimmt. Diese Möglichkeit wird nur selten genutzt.

Mittlerweile hat der BGH einzelne Raser wegen Mordes verurteilt. Bedingter Vorsatz („billigend in Kauf genommen“) reichte dafür aus. Aber auch diese Form des Vorsatzes muss aufgrund der Tatumstände nachgewiesen werden, denn Geständnisse sind nicht zu erwarten, wenn eine (lebens-)lange Freiheitsstrafe droht.
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020078.html

 

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