DVR=dt. Verkehrssicherheits-Rat

Diese Problematik ist uns bereits bekannt.

Im Nationalen Radverkehrsplan des Bundesverkehrsministeriums, der im Frühling vorgestellt wurde, wird das Thema ebenfalls erwähnt. Es werden die folgenden Ziele formuliert
– Der Bund überprüft die Radwegebenutzungspflicht für Lastenräder und das Radwegebenutzungsrecht außerorts für S-Pedelecs.

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Antwort des BMVI („Verkehrsministerium“)

Kleinkrafträder gehören generell nicht auf Radwege, da diese für solch hohe Geschwindigkeiten infrastrukturell nicht ausgelegt sind. Im Übrigen würden damit einhergehende hohe Differenzgeschwindigkeiten zu den dort befindlichen Radfahrern, die in der Regel im Durchschnitt nur 10 – 15 km/h fahren, wiederum dazu führen, dass die Trennung des Radverkehrs vom schnellen Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn konterkariert würde …

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Schreiben an Dt. Verkehrsgerichtstag mit Antwort

… Kürzlich hatte ich bei einer Fahrt Kontakt mit der Polizei, die auch eher ratlos war, wie man vernünftig handeln solle: Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen werden ich und die anderen Verkehrsteilnehmer kontinuierlich mit einem gravierenden Sicherheitsproblem konfrontiert. Da es als Kraftrad behandelt wird, muss ein S-Pedelec- Fahrer – auch stark befahrene Bundes – – Straßen nutzen

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Schriftwechsel mit ADAC-2019

2019: … Ich meine das die Problematik auch Autofahrer stark betrifft, sodass es zu begrüßen wäre wenn der ADAC als Vereinigung mit großer Reichweite sich dessen annimmt, sei dies auf politischem Wege oder zumindest indem er die Öffentlichkeit informiert über die Existenz neuen Fahrzeugtypus der „Schnellen“ Pedelecs.

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